Deutsche  Verhältnisse.  Confliet  in  Kurhessen.  683

sischen  Truppen  im  Jahr  1849  an  das  Centralorgan  Deutschlands
  7).

Je  mehr  die  Spannung  mit  Preußen  wuchs,  desto  enger
gestaltete  sich  das  Verhältniß  zu  Österreich,  das  durch  die  persönlichen
  Beziehungen  zwischen  den  beiderseitigen  Regentenhäusern,
namentlich  durch  die  Freundschaft  des  Prinzen  Albert  und  des
jungen  Kaisers  besondere  Innigkeit  gewann;  man  sprach  selbft
von  einer  beabsichtigten  Vermählung  des  letzteren  mit  einer
sächsischen  Prinzessin.  Auf  politischem  Gebiete  gieng  Osterreich,
unterstützt  von  den  Mittelstaaten,  die  sich  auch  hier  wieder  als
die  gefährlichsten  Gegner  der  deutschen  Einheit  erwiesen,  mit
ruhiger  Consequenz  auf  sein  Ziel  los.  Am  2.  September  erfolgte
  trotz  Preußens  Widerspruch  auf  Osterreichs  Einladung
die  Eröffnung  des  engern  Rathes  und  schon  am  17ten  beschloß
derselbe  unter  Sachsens  Mitwirkung  dem  Kurfürsten  von  Hessen
die  von  demselben  gegen  seine  Unterthanen  angerufene  Bundeshilfe
  zu  gewähren.

Die  feudale  Partei  war  verblendet  genug,  das,  was  in
Kurhessen  geschah,  für  einen  Kampf  der  Legitimität  gegen  die
von  Berlin  aus  protegierte  Revolution  zu  halten;  klüger
sah  Beust  darin  nur  eine  neue  Gelegenheit  die  Anerkennung
des  Bundes  gegen  Preußen  durchzusetzen.  Allein  dieses  machte
Miene  Widerstand  zu  leisten  und  setzte  sein  Heer  auf  den
Kriegsfuß.  Eine  am  2.  November  durch  den  preußischen  Gesandten,
  Grafen  Galen,  in  Dresden  übergebene  kategorische  Anfrage,
  welche  Stellung  Sachsen  dem  zu  erwartenden  Conflicte
in  Kurhessen  gegenüber  einzunehmen  gedenke,  beantwortete  Beust
mündlich  dahin,  daß  Sachsen  die  Bundesverfassung  in  allen
ihren  Theilen  als  zu  Recht  bestehend  anerkenne  und  daher  die
Bundesversammlung  treulich  unterstützen  werde,  thatsächlich
durch  den  Befehl  zur  Mobilmachung  des  Heeres.  Als  jedoch

1)  Die  Genehmigung  zur  Bildung  von  Hilfsvereinen  und  zu  öffentlichen
  Sammlungen  für  Schleswig  -Holstein  wurde  von  der  Regierung
versagt  und  nur  gestattet,  unaufgefordert  und  freiwillig  gegebene  Gelder
anzunehmen  und  weiter  zu  befördern.