686  Sachsen  von  1848—1854.

Gleichberechtigung  Aller  auch  einem  etwas  abgeänderten  Vorschlage
  gegenüber  aufrecht.  Die  Plenarversammlung  mußte
verschoben  werden  und,  als  sie  endlich,  23.  Februar,  stattfand,
war  das  einzige  Resultat,  daß  man  in  14  Tagen  eine  zweite
zu  halten  beschloß  1).  Ebenso  wenig  drang  Beust  mit  einem
Versuche  auch  die  preußische  Flotte  unter  die  Autorität  des
Bundes  zu  bringen  durch.  Auch  der  Frage  wegen  des  Eintritts
  von  Gesamtösterreich  und  wegen  der  besonders  von
Baiern,  Würtemberg  und  Sachsen  betriebenen  Volksvertretung
beim  Bunde  thürmten  sich  große  Schwierigkeiten  entgegen.
Ergab  sich  freilich  schon  aus  dem  münchner  Entwurfe,  was
mit  letzterer  gemeint  sei,  so  fand  sich  doch  Beust  veranlaßt  bei
Berathung  eines  von  der  zweiten  Kammer  ausgehenden  Antrags
  (4.  December)  auf  Herstellung  einer  allgemeinen  Vertretung
  des  deutschen  Volkes  sich  ausdrücklich  gegen  ein  aus
allgemeinen  Wahlen  hervorgegangenes  Parlament  zu  verwahren;
jene  Volksvertretung  könne,  dem  Charakter  des  Staatenbundes
entsprechend,  nur  in  einer  Vertretung  der  Einzelkammern  bestehen,
  sollte  dagegen  der  Versuch  wiederholt  werden,  einen
Theil  Deutschlands  in  einen  Bundesstaat  umzugestalten,  so
werde  sich  die  sächsische  Regierung  mit  allen  ihr  zu  Gebote
stehenden  Mitteln  dagegen  wehren;  worauf  die  erste  Kammer  den
Antrag  durch  den  Zusatz  unschädlich  machte,  daß  in  demselben
nicht  ein  Rückblick  auf  die  Nationalversammlung  von  1848  und
den  damaligen  Wahlmodus  liegen  solle,  sie  vielmehr  darin  nur
den  Ausdruck  einer  Gesinnung  sehe,  welche  die  Regierung
theile.

Um  die  Verwicklung  vollständig  zu  machen,  wurden  auch  noch
die  materiellen  Interessen  in  den  Bereich  der  Conferenzverhandlungen
  gezogen.  Nach  langer  Gleichgiltigkeit  gegen  die
volkswirthschaftliche  Entwicklung  Deutschlands  war  Osterreich
endlich  inne  geworden,  daß  es  die  politische  Rivalität  Preußens

1)  [(M.  Dunker.],  Die  Dresdner  Conferenzen,  mit  Urkunden  (1850).
Die  Schrift  wurde  in  Sachsen,  angeblich  wegen  Verletzung  der  gelobten
strengsten  Geheimhaltung  der  Verhandlungen,  verboten.