696  Sachsen  von  1848-  1854.

bekämpfte,  daß  die  Einführung  der  Schwurgerichte,  die  noch  im
September  1850  nach  Zschinsky's  eigener  Erklärung  als  zweifellos
  gegolten  hatte,  jetzt  mit  einem  Male  ernstlich  in  Frage
gestellt  sei.  Einen  kaum  minder  bedenklichen  Eindruck  mußte
die  außerordentliche  Zuvorkommenheit  machen,  mit  der  die  erste
Kammer  die  von  einer  großen  Zahl  Rittergutsbesitzer  eingereichten
  Petitionen  um  Wiederherstellung  der  ihnen  1849  entzogenen
  Jagdgerechtfame  aufnahm  1).  Dieselben,  die  beim  Beginn
des  Landtags  von  1848  feierlich  und  nicht  in  Folge  der  damaligen
  Bewegung  sondern  „aus  Überzeugung“  die  Aufhebung
dieser  Rechte  selbst  erbeten  hatten,  beantragten  jetzt  (gegen  6
Stimmen)  die  Zurückgabe  der  Jagdbefugnisse  unter  Einräumung
des  Rechts  der  Ablösung  an  die  Belasteten  und  die  Regierung,
die  kürzlich  erst  eine  rechtliche  Nothwendigkeit  zur  Wiederherstellung
  dieser  Privilegien  in  Folge  der  Aufhebung  der  Grundrechte
  bestritten  hatte,  war  jetzt  mit  einem  Male  bereit  diesem
Wunsche  zu  entsprechen  um  den  durch  die  Grundrechte  ganz
unzweifelhaft  geschehenen  Eingriff  in  das  Privateigenthum  zu
fühnen.  Desto  weniger  wollten  die  bäuerlichen  Abgeordneten  der
zweiten  Kammer  sich  mit  diesen  Jagdanträgen  befreunden;  schließlich
  verstand  sie  sich  zwar  zu  einer  von  der  Regierung  vorgeschlagenen
  Entschädigung  von  300000  Thlrn.  aus  der  Staatscasse
  an  die  Jagdberechtigten,  da  dies  aber  der  ersten  Kammer
nicht  genügte,  so  sah  sie  mit  Rücksicht  auf  den  nahen  Schluß
des  Landtags  von  der  Berathung  dieses  Gesetzes  diesmal  ganz
ab.  Immerhin  durfte  der  Ausfall  dieses  ersten  Versuchs  zu
weiteren  Schritten  ermuthigen.  Die  Aufhebung  der  directen
Wahlen  für  die  Gemeindevertretungen  wurde  von  beiden
Kammern  bereitwillig  genehmigt  (Gesetz  vom  11.  Mai  1852),
in  der  zweiten  von  einem  ritterschaftlichen  Abgeordneten  die
Aufhebung  der  Communalgarde,  die  „wenn  nicht  eine  Ausgeburt,
  doch  ein  Kind  der  Revolution“  sei,  beantragt,  die  zu
weit  getriebene  Philanthropie  der  neueren  Gesetzgebung  getadelt

1)  Das  dem  letzten  Landtage  rorgelegte  Jagdgesetz  war  von  der  Regierung
  wieder  zurückgezogen  worden.