698  Sachsen  von  1848—1854.

daher,  daß  eine  große  Gleichgiltigkeit  gegen  alles  parlamentarische
  Leben  im  Publicum  um  sich  griff  und  die  öffentliche
Aufmerksamkeit  sich  weit  lebhafter  mit  der  eben  jetzt  über  den
Zollverein  hereingebrochenen  Krisis  beschäftigte.

Um  sich  nämlich  bei  Zeiten  gegen  die  Möglichkeit  einer  Auflösung
  des  Zollvereins  und  deren  Folgen  zu  decken  hatte
Preußen  unmittelbar  nach  dem  Schluß  der  dresdner  Conferenzen
in  aller  Stille  mit  Hannover  unterhandelt  und  überraschte
plötzlich  Freund  und  Feind  durch  den  am  7.  September  unterzeichneten
  Vertrag  wegen  dessen  Anschlusses  an  das  preußische
Steuersystem  vom  1.  Januar  1854  an.  Diesem  Vertrage
ließ  es,  15.  November,  die  formelle  Kündigung  des  Zollvereins
folgen  „um  damit  den  Weg  für  die  Eröffnung  von  Verhandlungen
  über  die  Fortsetzung  des  Vereins  zu  betreten“,  ein  Ereigniß,
  das  allerwärts  die  größte  Sensation  erregte,  bei  den
Einen  Freude,  in  den  Kreisen  der  mittelstaatlichen  Regierungen
die  heftigste  Entrüstung,  nirgends  größere  als  in  Dresden,  wo
bereits  die  eigenmächtige  Kündigung  des  belgischen  Vertrags
durch  Preußen  übel  vermerkt  worden  war.  Verletzte  schon  die
Schroffheit,  mit  der  Preußen  die  übrigen  Vereinsglieder  einfach
vor  die  Alternative  stellte,  entweder  dem  ohne  ihr  Vorwissen
geschlossenen  Vertrage  beizutreten  oder  auf  die  Erneuerung  der
Zollvereinsverträge  zu  verzichten,  das  Selbstgefühl  der  sächsischen
  Regierung,  so  empfand  Beust  außerdem  recht  wohl,  daß
Preußen  sich  durch  den  Septembervertrag,  der  fast  das  ganze
nördliche  Deutschland  zu  einem  geschlossenen  Zollgebiete  gestaltete,
eine  Stellung  geschaffen  habe,  an  der  aller  Widerspruch  der
Mittelstaaten  machtlos  zerschellen  müsse.  Das  Regierungsblatt
ließ  seinem  Arger  darüber  freien  Lauf;  es  berechnete  die  Einbuße,
  die  Sachsen  durch  diesen  Vertrag  erleide,  auf  jährlich
mindestens  200000  Thlr.  „Wir  stellen“,  erklärte  es,  „den
Werth,  den  der  Zollverein  für  Sachsen  hat,  sehr  hoch,  aber
wir  stellen  den  Werth,  den  Sachsen  für  den  Zollverein  hat,
nicht  um  eine  Linie  niedriger“;  ihm  zufolge  hätte  Preußen  um
correct  zu  handeln  den  Septembervertrag  wenigstens  alsbald
einer  Zollconferenz  vorlegen  sollen,  und  die  Entschuldigung,  daß