Erneuerung  des  Zollvereins  1853.  703

an  v.  Falkenstein  abtrat.  Laut  sprach  sich  die  öffentliche  Stimme
gegen  eine  Sprengung  des  Zollvereins  aus,  dessen  Fortbestand
vor  allem  für  Leipzig  und  seine  Messen  eine  Lebensfrage  war.
Nachdem  aber  die  Krisis  einmal  diesen  acuten  Charakter  angenommen
  hatte,  mußte  die  Entscheidung  schnell  fallen.  Während
  Osterreich  mit  den  Coali#erten  seit  dem  30.  October  in
Wien  über  einen  vom  1.  Januar  1854  an  zu  gründenden
Zollverein  unterhandelte,  that  Preußen  den  ersten  Schritt  der
Annäherung,  indem  es  sich  erbot  sich  mit  Osterreich  direct  und
unter  Ausschließung  der  darmstädter  Coalition  zu  verständigen.
Minister  v.  Bruck  begab  sich  nach  Berlin;  obgleich  aber  hier
die  Verhandlungen  bald  eine  so  günstige  Wendung  nahmen,
daß  dadurch  der  in  Wien  verhandelte  Tractat  ganz  überflüssig
wurde,  so  drang  Österreich  doch  auf  dessen  baldigen  formellen
Abschluß  um  mit  dem  fertigen  Vertrage  in  der  Hand  womöglich
für  sich  und  die  Coaliierten  in  Berlin  günstigere  Bedingungen
zu  erhalten.  Da  aber  war  es  auf  einmal  Sachsen,  das  durch
Einwendungen  und  Unwillfährigkeiten  aller  Art  den  Gang  der
Verhandlungen  aufhielt.  Denn  seitdem  diese  ihre  Spitze  nicht
mehr  gegen  Preußen  kehrten,  hatte  Beust  keinen  Grund  mehr,
den  Interessen  seines  Landes  etwas  zu  vergeben;  und  so  kam
es,  daß  die  berliner  Verhandlungen  früher  zum  Abschluß  gediehen
  als  die  zu  Wien,  der  berliner  Vertrag,  der  Osterreich
eine  bevorzugte  Stellung  zum  Zollverein  einräumte,  am  19.  Februar,
  der  zu  Wien  erst  am  22sten,  jedoch  auf  den  17ten
zurückdatiert,  unterzeichnet  wurde.  Nachdem  so  der  Weg  der
Verständigung  geebnet  war,  erfolgte  am  4.  April  zu  Berlin
der  Abschluß  der  neuen  Zollvereinsverträge  1).  Zugleich  wurde

1)  Weber  a.  a.  O.,  S.  272  f.  —  Die  Entdeckung  vielfacher  Mißbräuche
  mit  den  dem  leipziger  Handelsstande  bewilligten  laufenden  Contie
führte  1853  zu  einer  sehr  umfänglichen  Untersuchung,  bei  der  es  sich  um
eine  Zollsumme  von  30000  Thlrn.,  eine  Straffumme  von  600000  Thlrn.
handelte.  Letztere  wurde  von  der  sächsischen  Regierung,  welche  überhaupt
die  Untersuchung  nur  lässig  betrieb,  bis  auf  30000  Thlr.  erlassen.  1856
verständigte  man  sich  über  den  Grundsatz,  daß  nicht  bei  jeder  entdeckten
Unregelmäßigkeit  eo  ipso  die  Einziehung  der  Conti  erfolgen  sondern  die