704  Sachsen  von  1848—1854.

die  Irrung  zwischen  Preußen  und  Sachsen  wegen  der  von
ersterem  1850  innebehaltenen  Zollrevenuen  durch  Annahme  des
Grundsatzes  ausgeglichen,  daß  Herauszahlungen  aus  den  ge—
meinschaftlichen  Zollrevenuen  von  keiner  Regierung  unter  was
immer  für  Vorwande,  der  nicht  in  der  Abrechnung  selbst  begründet
  sei,  zurückbehalten  werden  dürften.

Die  Freude  über  den  wiederhergestellten  Frieden,  in  dem
begreiflicherweise  Jedermann  nur  den  Abschluß  einer  gefährlichen
Krise,  nicht,  als  was  er  sich  später  erwies,  den  Keim  neuer
Verwicklungen  sah,  war  durch  ganz  Deutschland  allgemein.  Am
wenigsten  Ursache  sich  zu  freuen  hatten  die  darmstädter  Coaliierten,
  die  mit  ihrer  Opposition  gegen  Preußen,  wie  sie  sich  in
v.  d.  Pfordten  und  v.  Beust  verkörperte,  eine  zweite  Niederlage
erlitten  und  dabei  die  kränkende  Erfahrung  gemacht  hatten,  daß
Osterreich  im  entscheidenden  Momente  sich  über  sie  hinweg  mit
Preußen  verständigte;  auch  die  Einigkeit  unter  ihnen  selbst
hatte  keineswegs  immer  die  Probe  bestanden,  beides  Warnungen,
die  für  die  Zukunft  beherzigt  zu  werden  verdient  hätten.

Die  Ruhe,  welche  nach  diesen  Stürmen  in  Sachsen  einkehrte,
  sollte  schon  im  nächsten  Jahre  durch  ein  alle  Herzen
aufs  tiefste  erschütterndes  Ereigniß,  das  jähe  Hinscheiden  des
Königs  Friedrich  August  II.,  unterbrochen  werden.  Gewaltsam,
fern  von  seinem  Lande,  riß  ihn  der  Tod  aus  der  Fülle  der
Lebenskraft  hinweg.  Der  König  befand  sich  auf  einer  Reise  in
Tirol;  es  war  das  zehnte  Mal,  daß  er  dieses  sein  Lieblingsland
besuchte.  Nach  vollbrachter  Tour  nach  dem  Solstein  und  der
Alpe  Lisens  wollte  er  das  Pitzthal  aufsuchen,  als  hinter  Imst,
zwischen  dem  Weiler  Brennbühel  und  der  Brücke,  der  Wagen
an  einer  Biegung  des  Weges  plötzlich  umschlug,  der  König  aus
demselben  geschleudert  und  von  dem  heftig  ausschlagenden  Handpferde
  so  schwer  an  den  Hinterkopf  getroffen  wurde,  daß  er
ohne  wieder  zum  Bewußtsein  erwacht  zu  sein  dreiviertel  Stunde
darauf  im  Wirthshause  zu  Brennbühel  den  Geist  aufgab.  Am

Frage  der  Einziehung  dieser  Vergünstigung  jedesmal  nach  Lage  des  concreten
  Falls  beurtheilt  werden  solle.