718  Sachsen  unter  König  Johann.  Inneres.

zu  befahren  war.  Was  Wunder  daher,  daß  der  Sinn  für
das  constitutionelle  Leben  mehr  und  mehr  erkaltete,  die  Wahlen
und  die  in  endloser  Breite  sich  hinschleppenden  ständischen  Verhandlungen
  unter  äußerster  Theilnahmlosigkeit  vor  sich  giengen;
nichts  glich  der  Gleichgiltigkeit,  mit  der  im  Jahr  1856  der
fünfundzwanzigjährige  Bestand  der  Verfassung  gefeiert  wurde.
Aber  gerade  dieses  Sinken  des  Interesses  an  den  heimischen
Verfassungszuständen  hatte  die  wenig  beabsichtigte  Wirkung,  den
öffentlichen  Geist  desto  entschiedener  von  den  particularen  auf
die  allgemeinen  nationalen  Interessen  hinüberzulenken.  Auch
fehlte  viel,  daß  jene  liberalere  Wendung  eine  principielle  Bedeutung
  gehabt  hätte,  denn  eine  ängstliche,  mitunter  selbst  kleinliche
  Uberwachung  blieb  nach  wie  vor  die  Hauptstütze  des  ganzen
Regierungssystems,  überhaupt  aber  war  der  Anstoß  zu  derselben
nicht  aus  einer  innerlichen  Umkehr  sondern  von  außen  gekommen:
  sie  war  die  Rückwirkung  des  mit  Manteuffels  Entlassung
  in  Preußen  eingetretenen  Umschwungs.

Mit  diesem  erwachte  auch  in  Sachsen  das  politische  Leben
allmählich  aus  der  tiefen  Betäubung  der  letzten  Jahre.  Bei  den
nächsten  Wahlen  zur  zweiten  Kammer  regte  sich  zum  erstenmale
wieder  die  liberale  Partei  als  solche  und  setzte  die  Reform  des  im
Vergleich  zu  allen  deutschen  Staaten  mit  Ausnahme  Mecklenburgs
veralteten  Wahlgesetzes  von  1831  an  die  Spitze  ihres  Programmes.
  Das  unverhältnißmäßige  Übergewicht  des  Grundbesitzes  über
das  bewegliche  Vermögen  in  der  Landesvertretung  wie  bei  den
städtischen  Wahlen  und  die  dadurch  bedingte  Ausschließung  der
Hauptmasse  der  Intelligenz  entsprach  in  keiner  Weise  mehr
den  Verhältnissen  eines  Landes,  in  welchem  Industrie  und
Handel  einen  so  wesentlichen  Factor  bildeten,  und  daß  die
ständische  Gliederung,  speciell  die  gesonderte  Repräsentation  des
ritterschaftlichen  Grundbesitzes,  der  mit  dem  Großgrundbesitz  keineswegs
  identisch  war  1),  seitdem  Dank  den  Fortschritten  der  Agrar-1)

  Es  gab  im  Jahre  1850  25  Rittergüter,  die  gar  keine,  eins,  das
1,  34,  die  nicht  100,  18,  die  unter  1500,  und  117,  die  über  10000
Steuereinheiten  hatten;  dagegen  zählte  Dresden  allein  ausschließlich  der