Wirthschaftlicher  Aufschwung.  Heerwesen.  723

Berggesetz  vom  22.  Mai  1851  unter  Festhaltung  des  Princips
der  Bergregalität  größere  Freiheit  verschaffte,  befand  sich  zwar  in
einer  nichts  weniger  als  glänzenden  Lage,  da  von  den  freiberger
Silbergruben  durchschnittlich  nur  5  mit  Ausbeute,  über  40  mit
Zubuße  arbeiteten;  doch  lieferten  jene,  nachdem  im  Jahr  1847
auf  der  Grube  Himmelfahrt  ein  besonders  reicher  Anbruch  geschehen
  war,  steigende  Erträgnisse,  die  zum  Theil  auch  der  Vervollkommnung
  des  Verhüttungsverfahrens  zu  verdanken  waren,
wogegen  die  Kobalt=  und  Eisenhüttenwerke  viel  mit  der  Concurrenz
  des  Auslandes  zu  kämpfen  hatten.  Alle  diese  ließ  jedoch
der  Steinkohlenbau  weit  hinter  sich,  der  im  Jahr  1845  nur
etwa  5  Millionen  Scheffel,  1863  aber  deren  22,231116  förderte.
  Der  statistische  Verein  wurde,  nachdem  man  den  Werth
der  Statistik  für  die  Volkswirthschaft  schätzen  gelernt,  in  ein
mit  dem  Ministerium  des  Innern  verbundenes  statistisches
Bureau  verwandelt,  dessen  erster  Vorstand  Dr.  Engel  war.
Einem  ständischen  Wunsche  nach  Vereinfachung  des  Cassenwesens
wurde  1853  durch  Vereinigung  von  fünf  Cassen  zur  Finanzhauptcasse
  entsprochen.

Eine  Klage  nur  zog  sich  wie  ein  rother  Faden  durch  die
Verhandlungen  aller  Landtage  seit  1850  hin,  die  über  den
hohen  Bestand  des  Heeres.  Die  Regierung  verschanzte  sich
hinter  ihre  Bundespflicht.  Wenn  aber  auch  die  Kammern
willig  anerkannten,  daß  das  sächsische  Heer  durch  die  vom
Kriegsminister  v.  Rabenhorst  im  gesomten  Militärwesen  durchgeführten
  Reformen  an  Tüchtigkeit  ungemein  gewonnen  hatte,
so  waren  sie  doch,  bestürzt  über  das  fortwährende  Steigen  des
Kriegsbudgets,  1858  der  Meinung,  daß  auch  mit  einem  geringeren
  Präsenzstande  den  Pflichten  gegen  den  Bund  genügt
werden  könne,  und  auch  1864  lehnte  deshalb  die  zweite  Kammer
die  beantragte  Vermehrung  des  Officierscorps  um  59  Stellen
beharrlich  ab  und  genehmigte  nur  die  der  Truppen  um  2000
Mann.

der  directen  Steuern  von  1,716429  Thlrn.  auf  2,398079  Thlr.,  der  der
indirecten  Steuern  von  1,848988  Thlrn.  auf  3,442667  Thlr.
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