724  Sachsen  unter  König  Johann.  Inneres.

Was  von  Staatswegen  für  Hebung  der  Volkswohlfahrt
geschah,  trug  durchweg  den  Stempel  bedächtigen  Fortschritts
und  hielt  sich  von  jedem  Experimentieren  fern.  Die  1858  errichtete
  Altersrentenbank  fand  nicht  die  gehoffte  Benutzung,  die
Landesculturrentenbank  erleichterte  seit  1861  nach  Art  der  Landrentenbank
  die  Beschaffung  von  Capitalien  für  größere  Landescultur-Unternehmungen,
  zunächst  für  Wasserbauten,  die  Landes-Brandaasse
  erhielt  Anfang  1864  eine  veränderte  Einrichtung.
Ein  Nachtrag  zu  dem  Gesetz  über  Grundstückszusammenlegungen
(vom  23.  Juli  1861)  gestattete  die  zwangsweise  Zusammenlegung
  schon  dann,  wenn  sich  mehr  als  die  Hälfte,  statt  wie
bisher  zwei  Drittheile,  dafür  erklärten;  eine  Revision  des
Grundsteuersystems  erkannten  zwar  die  Stände  von  1864  wegen
angeblicher  überlastung  des  platten  Landes  im  Verhältuiß  zu
den  Städten,  des  Gebirgs  gegenüber  dem  Niederlande,  des
Grund  und  Bodens  gegen  die  Gewerb=  und  Personalsteuer  als
nothwendig  an,  ohne  jedoch  einen  Weg  zu  der  äußerst  schwierigen
  Abhilfe  zu  finden.  Die  schon  1846  von  den  Ständen
ebenfalls  als  nothwendig  bezeichnete  Reform  der  Medicinalordnung
  kam  erst  1865  durch  Einsetzung  des  Landesmedicinalcollegiums
  unter  Präsident  Dr.  Walther,  durch  Beseitigung  des
Unterschieds  zwischen  Arzten  I.  und  II.  Classe  und  Aufhebung  der
medicinisch-chirurgischen  Akademie  zur  Ausführung;  nur  die  Thierarzneischule
  wurde  beibehalten;  die  Ausübung  der  Thierarznei-Heilkunde
  war  bereits  durch  Gesetz  vom  14.  December  1858  geregelt
  worden.  Das  Bad  Elster  befand  sich,  seitdem  die  Regierung
es  unter  ihre  Obhut  genommen  hatte,  in  erfreulichem  Aufschwung  ½).

Zu  den  ersprießlichsten  Fortschritten,  welche  Sachsen  in
diesem  Zeitraum  machte,  gehörten  unstreitig  die  auf  dem  Gebiete
  der  Armenpflege.  Als  dasjenige  Land,  dessen  Bevölkerung
im  Verhältniß  zu  allen  übrigen  deutschen  Ländern  am  raschesten
wächst  2),  dessen  Bevölkerung  sich  nur  zum  vierten  Theile  von

1)  Siehe  über  dasselbe  Landtagsmittheilungen  1849,  erste  Kammer,
S.  875.

2)  Von  1820  —  1855  betrug  die  Zunahme  50,16%.  Nach  der