726  Sachsen  unter  König  Johann.  Inneres.

Selbstverwaltung  der  Gemeinden  geschaffen,  die  sich  für  das
ganze  Land  höchst  wohlthätig  erwies  1).

Einen  der  zuverlässigsten  Gradmesser  für  den  zunehmenden
Wohlstand  des  Volkes  gaben  die  Sparcassen;  war  im  Jahre
1845  ein  Guthaben  von  1,48  Thlrn.  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung
  gekommen,  so  betrug  dasselbe  1862  9,65  Thlr.  Die
Zahl  der  Sparcassen  vermehrte  sich  zwischen  1848—1861  von
73  auf  118,  die  der  Einleger  von  74144  auf  298918,  die
eingelegte  Summe  von  3,362264  Thlrn.  auf  18,989986  Thlr.,
ein  ehrendes  Zeugniß  für  den  sparsam-fleißigen  Sinn  des  sächsischen
  Volkes.  Das  zuerst  in  Meißen  1854  gegebene  Beispiel
der  Gründung  eines  Creditvereins  nach  Schulze-Delitzsch'  System
fand  bald  anderwärts  Nachahmung.  Die  Landwirthschaft  hatte
sich  durch  die  Entfesselung  des  Grund  und  Bodens  sichtbar
gehoben?)  und  mit  der  freieren  persönlichen  Bewegung  der
Stand  der  Landwirthe  eine  weit  höhere  Intelligenz  erlangt,
welche  die  Resultate  der  Wissenschaft  zu  schätzen  und  praktisch
zu  verwerthen  wußte.  In  viel  hilfsbedürftigerem  Zustande
befand  sich  dagegen  noch  das  Gewerbewesen,  insbesondere  das
Kleingewerbe,  theils  durch  eigene  Schuld  der  Handwerker,  die,
in  Egoismus  und  Engherzigkeit  befangen,  meist  selbst  ihre
schlimmsten  Feinde  waren,  theils  in  Folge  der  in  den  höheren
Regionen  verbreiteten  Ansicht,  daß  Zünfte  und  Innungen  als
besonders  feste  Stützen  der  conservativen  Staatsordnungen  zu
schützen  seien,  bis  endlich  der  zunehmende  Verfall  der  Gewerbe,
dazu  die  bevorstehende  Einführung  der  Gewerbfreiheit  in  Osterreich,
  die  Umgestaltung  des  gewerblichen  Lebens  zu  einem  Gebote
der  Nothwendigkeit  machten.  Da  aber  bei  dem  ersten  Entwurfe
zu  einem  Gewerbegesetz  wesentlich  jene  politischen  Bedenken

1)  Bitzer,  Die  Bezirks-Armenarbeitshäuser  des  Königreichs  Sachsen
(1864).  —  v.  Schönberg,  Die  Armengesetzgebung  des  Königreichs  Sachsen
  (1864).  —  Hallbauer,  Zur  Frage  des  sächsischen  Armenwesens  (1868).

2)  Anfang  der  vierziger  Jahre  berechnete  sich  der  mittlere  Ertrag  der
landwirthschaftlichen  Bodenfläche  Sachsens  auf  5,4  dresdner  Scheffel  Roggenwerth,
  1857  auf  8,1  Scheffel.  Zeitschrift  des  statistischen  Bureaus
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