730  Sachsen  unter  König  Johann.  Inneres.

der  Wunsch  der  Regierung,  auch  die  Leipzig-Dresdner  Bahn
für  den  Staat  zu  erwerben,  scheiterte  1854  an  dem  Widerspruch
  der  Actionäre.  Im  Jahre  1850  begann  der  Bau
electrischer  Telegraphen  und  am  25.  Juli  d.  J.  wurde  zu
Dresden  zwischen  Osterreich,  Preußen,  Baiern  und  Sachsen  der
erste  Telegraphenvertrag  geschlossen;  in  demselben  Jahre  trat
Sachsen  dem  Paßkartenvereine  sowie  dem  deutsch-österreichischen
Postverein  bei,  womit  die  Einführung  der  Briefmarken  und
Briefkasten  zusammenhieng,  und  das  Postgesetz  vom  7.  Juni
1859  schränkte  das  Postregal  zu  Gunsten  des  Privatverkehrs
ein.  Schlimm  blieb  es,  wie  die  Stromschau  von  1850  und
1858  bewies,  nach  wie  vor  um  die  Elbschiffahrt  bestellt  und
die  immer  lauter  werdenden  Klagen  der  Elbschiffer  fanden  die
beste  Bestätigung  darin,  daß  seit  Eröffnung  der  Hamburg-Berliner
  Bahn  der  Elbverkchr  um  62  %  sank.  Die  Erwartung,
  welche  Minister  v.  Friesen  1861  gelegentlich  eines  Postulats
  von  3  Mill.  Thlrn.  für  die  Elbregulierung  aussprach,
daß  endlich  die  Elbmündungsstaaten  in  der  Frage  der  Flußzölle
ihr  finanzielles  Interesse  nicht  mehr  wie  zeither  allein  als  maßgebend
  betrachten  sondern  auch  die  unersetzlichen  Nachtheile
berücksichtigen  würden,  welche  ihr  Verfahren  dem  Handel  und
Wohlstande  der  obern  Elbstaaten  zufüge,  gieng  durch  die  fünfte
Elbschiffahrts-Revisionscommission  zu  Hamburg  1863  wenigstens
insofern  in  Erfüllung,  als  daselbst  die  Oberelbe  vom  1.  Juli
an  von  jedem  Zoll  befreit,  der  auf  der  Unterelbe  bedeutend
reduciert  wurde  1).  «

Leipzig  erfreute  sich,  auch  unabhängig  von  den  Messen,
seiner  zunehmenden  Bedeutung  als  Handelsplatz,  namentlich
für  das  Rauchwaarengeschäft,  dann  für  den  Colonialwaarenhandel,
  der  sich  in  zwanzig  Jahren  versechsfachte.  Die  Er—
hebung  des  Zollgewichts  zum  allgemeinen  Landesgewicht,
12.  März  1857,  in  noch  viel  höherem  Maße  die  Annahme.
des  aus  den  nürnberger  Berathungen  hervorgegangenen  allgemeinen
  deutschen  Handelsgesetzbuchs  erfüllten  längst  gehegte

1)  Aegidi  und  Klauhold,  Staatsarchiv  IV.  Nr.  603  f.