Verkehr.  Handel.  Kirche.  731

Wünsche  des  Handelsstandes;  der  Vertrag  mit  Frankreich  vom
19.  Mai  1856  über  den  Schutz  des  literarischen  Eigenthums
kam  dem  Buchhandel  zu  Gute;  der  Geldmarkt  erhielt  durch
Aufhebung  der  Wuchergesetze  26.  October  1864  freiere  Bewegung
  und  wurde  durch  das  Verbot  der  ganz  kleinen  Appoints
und  durch  die  auswärtigen  Banken  auferlegte  Verpflichtung  zur
Auswechselung  innerhalb  des  Landes  vor  Überschwemmung  mit
unsichern  Banknoten  geschützt.

Noch  erübrigt  es  einen  kurzen  Blick  auf  die  geistigen  Bestrebungen
  zu  werfen,  mit  denen  sich  das  sächsische  Volk  während
der  letzten  Decennien  an  der  Geistesarbeit  des  gesamten  deutschen
Volkes  betheiligte.  Für  die  Kirche  Sachsens  war  es  ein  Glück,
daß  sie  seit  der  Übernahme  des  Cultusministeriums  durch
v.  Falkenstein  aus  der  Dienstbarkeit  der  Politik,  in  welche
Beust  sie  versetzt  hatte,  erlöst  wurde.  Zum  Nachfolger  von
Harleß,  der  1852  nach  München  übersiedelte,  wurde  1855,
nachdem  sowohl  Kliefoth  als  Palmer  abgelehnt  hatten,  Th.  A.
Lebner  aus  Leipzig,  zum  Geheimen  Kirchen=  und  Schulrathe
und  damit  zum  unmittelbaren  Leiter  des  sächsischen  Schulwesens
  Kirchenrath  R.  Gilbert  aus  Bautzen  berufen.  Blieb
auch  das  Festhalten  an  dem  Bekenntniß  der  symbolischen  Bücher
nach  wie  vor  oberster  Grundsatz  des  Kirchenregiments,  so  wußte
dasselbe  doch  mehr  und  mehr  eine  Stellung  nicht  in  sondern
über  den  kirchlichen  Parteien  zu  gewinnen  und,  des  geringen
Berufs  der  Gegenwart  zu  Lösung  dogmatischer  Fragen  sich
wohl  bewußt,  den  Austrag  der  in  der  Kirche  vorhandenen
Gegensätze  der  theologischen  Wissenschaft  frei  anheimzugeben.
Es  war  dies  um  so  mehr  angezeigt,  als  die  zur  Belebung  des
kirchlichen  Sinns  bisher  angewandten  Mittel,  z.  B.  die  Wiedereinführung
  der  1580  angeordneten  Katechismusexamina  und  die
1856—1858  abgehaltene  allgemeine  Kirchenvisitation,  die  fortan
unter  Wegfall  der  bisherigen  Circularpredigten  zu  einer  stehenden,
aller  fünf  Jahre  wiederkehrenden  Einrichtung  gemacht  wurde,
ihren  Zweck  nur  unvollkommen  erreichten.  Dem  Religionseid
wurde  1862  eine  freiere  Fassung  gegeben  und  überhaupt  eine
vermittelnde  Richtung  innegehalten,  der  sich  auch  die  Mehrheit