Kirche  und  Schule.  Universität.  733

und  1  des  Kirchenrechts,  1  Vertreter  der  Schönburge,  4  von
den  Kreisständen  gewählten  Patronen,  dem  Oberhofprediger
und  4  von  den  in  evangelicis  beauftragten  Ministern  zu  ernennenden
  Superintendenten,  gehalten  werden.  Diesen  Entwurf
nahmen  die  Stände  an,  den  weiteren  Ausbau  der  Kirchenverfassung
  der  einzuberufenden  Synode  überlassend.  Eine
materielle  Verbesserung  wurde  dem  geistlichen  Stande  durch
das  Gesetz  über  die  Emeritierung  der  Geistlichen  von  1864
zu  Theil,  wie  denn  überhaupt  das  in  wenigen  Jahren  um
198  %  gestiegene  Budget  des  Cultusministeriums  den  Beweis
lieferte,  daß  man  auch  für  eine  bessere  äußere  Lage  der  Geistlichen
  und  Lehrer  zu  sorgen  anfing  1).

Das  sächsische  Schulwesen  behauptete  im  allgemeinen  seinen
altbewährten  Ruf.  Die  angekündigte  neue  Seminarordnung
erschien  1858;  im  folgenden  Jahre  gieng  durch  den  Tod  des
Fürsten  O.  V.  v.  Schönburg-Waldenburg  das  von  demselben
gestiftete  Lehrerinnenseminar  zu  Callnberg  an  den  Staat  über;
der  Turnunterricht,  seit  1850  durch  die  Turnlehrer-Bildungsanstalt
  in  Dresden  wesentlich  gefördert,  wurde  1863  auch  in
der  Volksschule  eingeführt.  Das  Realschulwesen,  auf  dessen
Wichtigkeit  zuerst  Rector  Beger  zu  Neustadt-Dresden  hingewiesen
  hatte,  erhielt  durch  das  Regulativ  vom  2.  Juli  1860
festere  Gestaltung.  Der  Lehrerstand  lernte  mehr  und  mehr
aus  eigener  Kraft,  sei  es  durch  regelmäßige  Versammlungen,
sei  es  durch  Vereine  zu  gegenseitiger  Unterstützung  in  Krankheitsfällen,
  eine  eigene  Brandversicherungscasse  und  den  Pestalozziverein
  zur  Unterstützung  und  Erziehung  seiner  Waisen  für  seine
Interessen  sorgen,  und  während  seit  1853  den  Lehrern  der  Urlaub
  zum  Besuch  der  Allgemeinen  deutschen  Lehrerversammlung
versagt  gewesen  war,  hielt  diese  im  Jahre  1865  ihre  15.  Zusammenkunft
  in  Sachsen  selbst,  zu  Leipzig.

Der  naturgemäße  Mittelpunkt  der  wissenschaftlichen  Thätigkeit,
  die  Universität,  hatte  durch  die  an  Leibnitzens  200  jährigem

1)  Kunze,  Die  Leitung  der  sächsischen  evangelisch-lutherischen  Landeskirche
  innerhalb  der  jüngsten  Epoche  (1870).