Der  Krimkrieg.  Die  Bundesreform.  739

zehn  Tagen  mobil  gemacht  werden  könnten.  Glücklicherweise
ebnete  der  Tod  des  Kaisers  Nicolaus  und  der  Fall  Sebastopols
den  Weg  zum  Frieden.  Unter  dem  Vorwande  eines  Besuchs
der  Weltausstellung  reisten  Beust  und  v.  d.  Pfordten,  October
1855,  nach  Paris,  und  während  letzterer  sich  nur  mit  der
Rechtfertigung  des  Königs  von  Griechenland  zu  befassen  hatte,
erörterte  jener  in  geheimen  Unterredungen  mit  dem  Kaiser  Napoleon
  und  dem  Grafen  Walewski  die  Basen  des  künftigen
Friedens,  die  er  sofort  nach  seiner  Rückkehr  dem  ihm  persönlich
befreundeten  russischen  Staatskanzler  dringend  zur  Annahme
empfahl.  Allein  erst  dem  (24.  December)  im  Einverständniß
mit  dem  Tuileriencabinet  nach  Petersburg  geschickten  sächfischen
Gesandten  in  Paris,  v.  Seebach,  Nesselrode's  Schwiegersohne,
glückte  es  die  Zustimmung  Rußlands  zu  den  Bedingungen  zu
erreichen,  welche  dann  auf  dem  pariser  Congreß  feftgestellt
wurden  1).  Beuft  selbst  hatte  sich  unterdes  Ende  Januar  in
Berlin  persönlich  mit  dem  Ministerpräsidenken  v.  Manteuffel
über  die  Stellung,  welche  man  gegenüber  den  von  Osterreich
beim  Bundestage  zu  erwartenden  Anträgen  einzuhalten  habe,
in  Einvernehmen  gesetzt.

Der  Krimkrieg  hatte  nicht  bloß  von  neuem  die  Ohnmacht
des  Deutschen  Bundes  in  der  auswärtigen  Politik  sondern  auch
die  lehrreiche  Thatsache  ans  Licht  gebracht,  daß  jeder  gegen  den
vereinten  Willen  der  beiden  Großmächte  von  den  Mittelstaaten
versuchte  Widerstand  auf  die  Länge  nicht  durchführbar  sei,  daß
aber,  wenn  jene  auseinandergiengen,  diese  sich  immer  vorzugsweise
  auf  die  Seite  neigten,  wo  ihnen  das  geringste  Opfer  an
der  Freiheit  souverainer  Entschließung  zugemuthet  würde.  An
Ssterreich  aber  rächte  sich  jetzt  die  Wiederherstellung  des  Bundes
und  die  verabsäumte  Versöhnung  des  preußischen  Rivalen  durch
die  Erfahrung,  daß  die  gegenwärtige  Organifation  des  Bundes
der  Präfidialmacht  nicht  die  geringste  sichere  Gewähr  seines
Beistandes  in  Fragen  der  europäischen  Politik  biete.  So  kam
von  verschiedenen  Seiten  her  die  Frage  der  Bundesreform

1)  Ebeling  I,  316  ff.
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