744  Sachsen  unter  König  Johann.  Deutsche  Verhältnisse.

Absicht,  sich  mehr  einigen  um  nöthigenfalls  auch  in  der  deutschen
Politik  ein  wirkliches  Gewicht  zu  erlangen,  nicht  zu  dem  Zwecke
um  Unfrieden  in  Deutschland  zu  stiften  und  Sonderpolitik  zu
treiben  sondern  um  als  Bindemittel  für  sie  zu  dienen.  „Allein
auch  der  Gedanke  war  dabei  immer  leitend,  daß  diese  Gruppe
der  deutschen  Staaten  vorkommenden  Falls  dazu  dienen  könnte,
die  rein  deutsche  Politik  bei  den  deutschen  Großmächten  und
sogar  gegen  sie  zur  Geltung  zu  bringen“,  eine  Lehre,  die  consequenterweise
  zur  Herrschaft  der  Kleinen  über  die  Großen  geführt
  haben  würde,  die  auch  schlechterdings  nicht  die  ihren  Einfluß
  paralysierende  Einmüthigkeit  der  Großmächte  wollen  sondern
nur  auf  deren  Trennung  ausgehen  konnte.

Das  erste  ziemlich  dürftige  Resultat  der  münchener  Conferenz
  war  ein  Antrag  auf  Prüfung  der  Bundeskriegsverfassung
durch  die  Bundesmilitärcommission,  welchen  die  Theilnehmer,
überzeugt,  daß  die  Bundeseinrichtungen  der  Fortentwickelung
wohl  fähig  seien,  daß  aber  auch  die  Pflicht  gebiete  unberufenen,
auf  Umsturz  der  Bundesverfassung  gerichteten  Bestrebungen  mit
allem  Ernst  entgegenzutreten,  am  22.  October  in  Frankfurt
stellten.  Hierauf,  als  kaum  die  Begeisterung  verrauscht  war,
mit  der  ganz  Deutschland  Schillers  hundertjährigen  Geburtstag
begieng,  wurde,  24.—27.  November,  in  Würzburg  eine  neue
Zusammenkunft  abgehalten,  für  deren  Pläne  Beust  sich  im
Voraus  persönlich  der  Zustimmung  des  wiener  Cabinets  versichert
  hatte.  Aber  schon  hier  zeigte  es  sich,  wie  wenig  an  ein
Zusammenhalten  der  Mittelstaaten  zu  denken  war.  Mehrere
hatten  die  Theilnahme  abgelehnt,  von  den  erschienenen  1)  aber
unterzeichneten  nicht  alle  durchgängig  die  am  17.  December  eingebrachten
  Anträge,  von  denen  der  auf  Veröffentlichung  der
Bundestagsverhandlungen,  ingleichen  der  auf  Einführung  gemeinschaftlichen
  Maßes  und  Gewichts  bald  darauf  zum  Beschluß
erhoben  wurden.  In  Betreff  der  Bundeskriegsverfassung  jedoch
war  Preußen  schlechterdings  nicht  gewillt  sich  majorisieren  zu

1)  Baiern,  Sachsen,  Würtemberg,  beide  Hessen,  Mecklenburg,  Nassau,
Sachsen-Meiningen  und  =  Altenburg.