Anträge  der  Mittelstaaten  auf  Bundesreform.  745

lassen;  als  einzigen  Weg  zur  Stärkung  der  deutschen  Wehrkraft
  bezeichnete  es  den  Anschluß  der  übrigen  Armeecorps  zum
einen  Theil  an  das  österreichische,  zum  andern  an  das  preußische
Heer.  Dieser  Vorschlag  hätte  nicht  eine  so  eminent  politische
Tragweite  haben  müssen,  um  nicht  bei  den  Mittelstaaten  auf
den  bestimmtesten  Widerspruch  zu  stoßen.  Eine  Denkschrift  der
sächsischen  Regierung  vom  19.  Januar  1860,  gewissermaßen
das  gemeinsame  Manifest  der  Würzburger,  verwarf  jede  organische
  Verbindung  der  einzelnen  Bundesstaaten  mit  einer  der
beiden  Großmächte  auch  in  militärischer  Beziehung  ganz  entschieden,
  da  eine  solche  im  Fall  eines  Zwiespalts  zwischen  diesen
den  Riß  nur  erweitern  statt  verhüten  müsse.  Sehr  weise  habe
die  Bundeskriegsverfassung  die  Bundesarmee  als  ein  selbständiges
  Ganze  hingestellt,  an  welchem  Österreich  und  Preußen
nicht  mit  ihrer  vollen  militärischen  Kraft  partipicierten,  um
dadurch  eine  Garantie  für  die  bloß  defensive  Stellung  des
Bundes  und  eine  Gewähr  gegen  die  Zerreißung  des  Bundes
selbst  durch  den  Dualismus  jener  zu  erreichen.  Aber  auch  rein
militärisch  betrachtet  habe  die  Selbständigkeit  der  Contingente
und  die  Kriegsherrlichkeit  der  einzelnen  Souveraine  den  unzweifelhaften
  Vortheil,  einen  lebendigen  Geist  in  den  einzelnen
Truppentheilen  auszubilden,  ohne  als  ein  Hemmniß  bei  der
Aufstellung  und  Verwendung  im  Bundesheere  einzuwirken.
Sollten  aber  wirklich  die  Armeen  der  beiden  Großmächte  unabhängig
  vom  Bundesverbande  gestellt  werden,  so  könnte  das
nur  die  Folge  haben,  daß  die  übtigen  Staaten  sich  ebenfalls
zu  einer  dritten  militärischen  Einheit  zu  verbinden  und  in  dieser
Gestalt  den  Bundesverband  mit  jenen  fortzusetzen  hätten.  Also
ein  engerer  militärischer  Bund  im  Bunde,  der,  ein  gemilderter
Rheinbund,  unfehlbar  der  Abhängigkeit  vom  Auslande  verfallen
  sein  würde.  Aus  Berlin  wurde  erwiedert,  diese  „ideale“
Auffassung  könne  vor  den  mit  der  Bundeskriegsverfassung  gemachten
  Erfahrungen  nicht  bestehen,  worauf  Beust  zwar  auf
die  Fortsetzung  der  Polemik,  die  schon  einen  gereizten  Ton  angenommen
  hatte,  verzichtete,  doch  aber  nicht  daran  zu  erinnern
vergaß,  daß  Preußens  isolierte  Stellung  im  Krimkriege  allein