Die  Mittelstaaten  gegen  Preußen.  Landtag  von'  1860.  74

Anträge  eine  förmliche  Abstimmung  beim  Bunde  hervorzurufen,
nahm  man  jetzt  doch  Anstand,  man  begnügte  sich  vielmehr  auf
Militärconferenzen  der  Staaten  des  7.,  8.,  9.  und  10.  Bundesarmeecorps
  zu  Würzburg  (August  1860  und  Mai  18619)  vermittelnde
  Vorschläge  wegen  Umgestaltung  des  Bundeskriegswesens
zu  entwerfen,  die  jedoch  ebenfalls  ohne  praktischen  Erfolg  blieben.
Bei  solcher  Bewandtniß  mußten  die  Vorgänge  jenseits  der
Alpen,  der  Fall  der  kleinen  italienischen  Throne  vor  dem  brausenden
  Sturm  der  nationalen  Revolution,  die  mittelstaatlichen
Regierungen  mit  den  bängsten  Ahnungen  erfüllen.  In  Dresden
gaben  die  nahen  verwandtschaftlichen  Beziehungen  des  Hofs  zu
dem  vertriebenen  toscanischen  diesem  Gefühle  besondere  Schärfe,
die  sich  in  den  enthusiastischen  Sympathien  der  Regierungzkreise
für  die  Vertheidiger  von  Gaösta,  in  der  Decorierung  Königs
Franz  II.  von  Neapel,  in  einer  sehr  herben  Erklärung  beim
Bundestage  über  die  Blocade  von  Ancona,  nicht  minder  aber
auch  in  der  wachsenden  Erbitterung  gegen  den  Nationalverein,
gegen  welchen  Sachsen  sogar  ein  Einschreiten  des  Bundes
herbeizuführen  versuchte,  offen  aussprach.

Konnte  daher  auch  die  Thronrede  bei  Eröffnung  des  Landtags
  am  6.  November  1860  freudig  bei  dem  innern  Flor
des  Landes  verweilen,  so  wendete  sie  doch  mit  minderer  Befriedigung
  den  Blick  nach  außen  auf  jene  Begebenheiten,  „die
alle  Grundsätze  des  Völkerrechts  zu  erschüttern  drohten“.  Auch
das  sächsische  Ständehaus  war  diesmal  von  dem  kräftigeren
Geiste,  der  durch  die  deutschen  Gaue  gieng,  nicht  unberührt
geblieben.  Cichorius,  einer  der  beiden  Abgeordneten  von  ausgesprochen
  nationaler  Gesinnung,  welche  Leipzig  in  die  zweite
Kammer  geschickt  hatte,  stellte  den  Antrag,  die  Regierung  möge
sich  beim  Bunde  für  die  Rechtsbeständigkeit  der  kurhessischen
Verfassung  von  1831  aussprechen,  der  bäuerliche  Abgeordnete
Riedel  den  auf  Schaffung  einer  starken  deutschen  Centralgewalt
mit  Volksvertretung  beim  Bunde;  ein  dritter,  die  Regierung
möge  beim  Bunde  auf  baldigste  Herstellung  des  im  Frieden
mit  Dänemark  verbürgten  Rechtszustandes  in  Schleswig-Holstein
hinwirken,  von  Braun  und  Georzi  gestellt  „nicht  um  die  Re-