748  Sachsen  unter  König  Johann.  Deutsche  Verhältnisse.

gierung  zu  unangemessenen  Schritten  zu  drängen  sondern  um
ihr  Gelegenheit  zu  einer  Darlegung  vor  dem  Lande  zu  verschaffen“,
  fand  durch  das  erklärte  volle  Einverständniß  der
Regierung  seine  sofortige  Erledigung.  Dagegen  in  der  Debatte
über  die  kurhessische  Angelegenheit,  obgleich  auch  sie  sich  „in
den  Grenzen  des  maßvollsten  Ansdrucks“  bewegte,  nützte  dem
Minister  des  Auswärtigen  das  rhetorische  Geschick,  mit  welchem
er  in  zweistündiger  Rede  die  Bundestagspolitik  und  Sachsens
Theilnahme  daran  vertheidigte,  nichts,  ja  er  mußte  aus  dem
Munde  eines  sehr  gemäßigten  Mannes  die  bittere  Bemerkung
hinnehmen,  es  sei  für  Sachsen,  wo  die  Politik  des  ehrlichen
Mannes  traditionell  sei,  ein  Unglück  gewesen,  daß  man  die
Politik  der  Zurückhaltung  und  Bescheidenheit  verlassen,  ja  bis
zur  militärischen  Aufstellung  gegen  Preußen  geschritten  sei;
einstimmig  legte  die  Kammer  Verwahrung  ein  gegen  die  von
der  Bundesversammlung  in  Anspruch  genommene  Berechtigung,
eine  in  anerkannter  Wirksamkeit  bestehende  Verfassung  eines
Bundesstaates  aufzuheben,  und  forderte  gegen  19  Stimmen
die  Regierung  auf  dahin  zu  wirken,  daß  der  verletzte  Rechtszustand
  in  Kurhessen  wiederhergestellt  werde.  Zu  einem  ständischen
  Antrage  kam  es  jedoch  nicht,  weil  die  erste  Kammer
beide  Beschlüsse  gegen  7  und  1  Stimme  verwarf.  Die  Debatte
über  den  Riedelschen  Antrag,  dem  die  zweite  Kammer  gegen
1  Stimme  beitrat,  benutzte  Beust  um  sich  aufs  nachdrücklichste
gegen  jede  Unterordnung  unter  einen  größeren  Staat  zu  erklären,
  die  nothwendig  zum  Einheitsstaate  führen  müsse.  „Allein“,
schloß  er  mit  Bezug  auf  etwaige  Annexionsgelüste  nach  Art  der
italienischen,  „vornehmlich  möchte  ich  auch  das  nicht  außer  Acht
lassen,  daß  einmal  das  Haus  Hohenzollern  Traditionen  hat,
denen  es  nicht  untreu  werden  wird,  daß  aber  auch  die  andern
deutschen  Fürstenhäuser  ihre  Traditionen  haben  und  das  Bewußtsein
  ihrer  Kraft,  das  sie  in  ähnlichen  Fällen  ebenfalls
aufrecht  erhalten  wird,  namenklich  aber,  daß  sich  in  keinem
deutschen  Lande  ein  Minister  und  Diener  finden  würde,  der  im
Stande  wäre  seinen  Herrn  zu  verrathen“.  In  der  ersten
Kammer  ergoß  er  sich  nur  in  lebhafte  Klagen  über  die  Ver-