758  Sachsen  unter  König  Johann.  Deutsche  Verhältnisse.

von  einer  Auflösung  des  Zollvereins  nicht  mehr  die  Rede.
Diesen  Zeitpunkt  der  schwindenden  Verbitterung  hielt  nun  die
sächsische  Regierung  für  geeignet  um  zur  Lösung  der  Krisis  mit
dem  Vorschlage  hervorzutreten,  daß  die  dem  französischen  Vertrage
  noch  nicht  beigetretenen  Vereinsregierungen  ihre  Einwendungen
  gegen  denselben  speciell  bezeichnen,  Preußen,  Baiern
und  Sachsen  mit  den  Verhandlungen  mit  Osterreich  beauftragt
werden  sollten  und  nunmehr  die  Conferenz  vorbehältlich  dieser
beiden  Punkte  in  die  Specialberathung  des  Tarifentwurfs  eintreten
  möge.  Demgemäß  wurde  verfahren.  Da  aber  der
Widerstand  der  Süddeutschen,  wenn  auch  immer  schwächer
werdend,  doch  fortdauerte  und  Preußen  die  Zollvereinsverträge
am  17.  Oecember  gekündigt  hatte,  so  erkaunte  die  sächsische
Regierung  die  Nothwendigkeit  diesem  für  die  Industric  höchst
nachtheiligen  Zustande  der  Ungewißheit  ein  Ende  zu  machen;
sie  erklärte,  2.  April  1864,  Baiern  die  Unmöglichkeit  längeren
Zuwartens  und,  da  letzteres  auf  eine  nahe  allgemeine  Verständigung
  über  Fortsetzung  des  Zollvereins  durchaus  keine
Aussicht  machen  konnte,  die  süddeutschen  Staaten  die  Verhandlungen
  verschleppten,  so  faßte  sie  den  entscheidenden  Entschluß
  und  knüpfte  mit  Preußen  besondere  Verhandlungen  an,
die,  da  alle  sächsischerseits  gestellten  Bedingungen  zugestanden
wurden,  schon  11.  Mai  zu  einem  Vertrage  wegen  unbedingter
Erneuerung  des  Zollvereins  führten.  Vor  seiner  Unterzeichnung
wurde  derselbe  von  beiden  Kammern  in  geheimen  Sitzungen
berathen  und  einstimmig  genehmigt.  Am  2.  Juni  verkündete
ihnen  Minister  v.  Friesen  öffentlich  den  erfolgten  Abschluß  des
Vertrags  über  Verlängerung  des  Zollvereins  mit  Annahme
des  französischen  Handelsvertrags.  Diese  Nachricht  erregte  im
ganzen  Lande  die  allgemeinste  Befriedigung,  bei  Preußens  Gegnern
  vielfachen  Groll  gegen  das  abtrünnige  Sachsen.  Nunmehr
  nahm  die  Sache  einen  rascheren  Verlauf:  am  28.  Juni
wurden  zu  Berlin  die  Zollvereinsverträge  zwischen  Preußen,
Sachsen,  Kurhessen,  Thüringen,  Braunschweig  und  Frankfurt
vollzogen,  nach  und  nach  folgten  auch  die  Übrigen,  und  am
11.  April  1865  konnte  auch  der  Zoll=  und  Handelsvertrag