Erneuerung  des  Zollvereins.  Bundesexecution  gegen  Dänemark.  759

zwischen  dem  reconstruierten  Zollverein  und  Osterreich  unterzeichnet
  werden  1).

Wenn  Österreich  in  diesem  handelspolitischen  Conflict  nicht
mit  derselben  Entschiedenheit  wie  im  Jahre  1852  auftrat,  so
lag  der  Grund  hiervon  vornehmlich  darin,  daß  in  einer  gleichzeitigen
  politischen  Frage  die  Parteistellung  eine  ganz  andere
war,  Osterreich  und  Preußen  hier  eng  verbunden  den  Mittelstaaten
  gegenüberstanden.  Dies  war  die  schleswig  -holsteinsche
Frage.  Sie,  seit  zwanzig  Jahren  der  Sauerteig  der  deutschen
Einheit,  war  es  denn  auch,  welche  die  Schlußkatastrophe  in
dem  so  lange  vergeblichen  Ringen  der  deutschen  Nation  nach
staatlicher  Existenz  herbeiführte.

Die  Dreistigkeit  der  eiderdänischen  Partei,  welche  30.  März
1863  die  Incorporierung  Schleswigs  durchgesetzt  hatte,  war
mit  dem  Beschluß  der  Bundesexecution  gegen  Dänemark  beantwortet,
  Sachsen  und  Hannover  mit  derselben  beauftragt
worden.  Schon  traf  ersteres  die  militärischen  Vorkehrungen
dazu  und  suchte  den  Vollzug  möglichst  zu  beschleunigen,  als  der
Tod  König  Friedrichs  VII.  von  Dänemark  und  das  seinem
Nachfolger  vom  kopenhagener  Pöbel  abgetrotzte  neue  Staatsgrundgesetz
  der  Sache  eine  neue  Wendung  gaben.  Die  sächsische
  Regierung  war  nicht  in  Zweifel  darüber,  daß,  wenn
Christians  IX.  sich  nur  auf  das  londoner  Protokoll  stützende
Erbfolgeberechtigung  in  den  Herzogthümern  angefochten  würde,
nicht  mehr  von  einer  Execution  die  Rede  sein  könne  sondern
dieselbe  in  eine  Occupation  verwandelt  werden  müsse,  da  man
durch  jene  die  Frage  mit  dem  factischen  Besitzer  zu  regeln  versuchen
  und  demselben  einen  moralischen  Titel  verleihen  würde
in  diesem  seinem  Besitze  geschützt  zu  werden.  Dem  entsprechend
wies  sie  schon  am  18.  November  ihren  Bundestagsgesandten
telegraphisch  an  sich  entschieden  dahin  auszusprechen,  daß  vor
Erledigung  der  SucMcessionsfrage  durch  den  Bund  ein  dänischer  Gesandter
  in  der  Bundesversammlung  nicht  zuzulassen  sei,  und  als

1)  Weber  a.  a.  O.,  S.  372  ff.  —  Sachsen  und  die  Krisis  des  Zollvereins,
  offlzielle  Darstellung  im  Dresdn.  Journ.  1864,  Nr.  291.