762  Sachsen  unter  König  Johann.  Deutsche  Verhältnisse.

ließen  jedoch  die  beiden  Großmächte  in  identischen  Noten  an
die  deutschen  Regierungen  eine  eindringliche  Warnung  vor
allem  übereiltem  Verfahren  und  verweigerten  im  Voraus  ihre
Mitwirkung  zu  einem  auf  Occupation  gerichteten  Bundesbeschlusse.
  Dadurch  bewogen  fiel  Mecklenburg  von  der  Majorität
ab  und  die  Folge  war,  daß  am  7.  December  der  äösterreichischpreußische
  Antrag  auf  einfache  Execution  gegen  Dänemark  auf
Grund  der  früheren  Bundesbeschlüsse  mit  1  Stimme  Mehrheit
  angenommen  wurde.  Beusts  Bestürzung  war  groß;  er
sah  wohl,  daß  damit  der  Bund  verspielt  hatte,  die  Entscheidung
fortan  ausschließlich  bei  Osterreich  und  Preußen  liege,  daß  es
sich  jetzt,  wie  ein  sächsischer  Abgeordneter  ganz  richtig  aussprach,
nicht  mehr  um  Schleswig-Holstein  sondern  um  die  Existenz  der
kleineren  Staaten  handle.  Dennoch  beharrte  er  auf  dem
eingeschlagenen  Wege,  immer  auf  eine  günstigere  Wendung  für
den  Bund  hoffend  und  immer  bemüht  die  Ohnmacht  desselben
nicht  offenbar  werden  zu  lassen.  Wenigstens  hinderte  jener
Beschluß  nicht  die  factische  Befreiung  der  Herzogthümer;  am
15.  December  rückte  Generalleutnant  v.  Hake  an  der  Spitze
des  sächsischen  Contingents  aus  1)  um  den  Oberbefehl  über  das
Executionsheer  zu  übernehmen,  bei  dessen  Ankunft  die  Dänen
Holstein  freiwillig  räumten.  Zu  Civilcommissaren  für  Holstein
und  Lauenburg  wurde  sechsischerseits  Geheimerrath  v.  Könneritz,
von  Hannover  Geheimer  Regierungsrath  Nieper  ernannt.

durfte;  zweitens  in  dem  Umstande,  daß  in  dem  dem  londoner  Protokoll
vorangehenden  warschauer  Protokoll  ein  Verzicht  des  russischen  Kaiserhauses
  auf  die  Erbfolge  in  Holstein  ausgesprochen  war  und  es  räthlich
schien  im  deutschen  Interesse  dieses  Zugeständniß  ebenfalls  zu  befestigen.
Trotz  alledem  verfuhr  die  sächsische  Regierung  mit  großer  Vorsicht:  sie
unterzeichnete  das  Protokoll  nicht,  wählte  auch  in  der  an  die  verschiedenen
Mächte  ergehenden  Erwidrungsnote  nicht  das  Wort  Beitritt  sondern
Beistimmung  und,  was  viel  wichtiger,  machte  ausdrücklich  den  Vorbehalt,
  daß  sie  mit  dieser  Beistimmung  nicht  gemeint  sei,  den  künftigen
Beschlüssen  des  Deutschen  Bundes  über  diese  Angelegenheit  irgendwie  vorzugreifen.“
  —  Vgl.  Staatsarchiv  VI,  Nr.  1010.

1)  6  Bataillone  Infanterie,  6  Schwadronen  Reiterei,  2  Batterieen
und  1  Pionierdetachement.