Die  schleswig-holsteinsche  Frage  1864.  767

Durchführung  des  guten  Rechts  in  den  Herzogthümern.
Aber  vor  den  glänzenden  Waffenthaten  der  Osterreicher  und
Preußen  in  Schleswig,  denen  die  Bundestruppen  Gewehr  in
Arm  zusehen  mußten,  hielten  diese  Aufwallungen  nicht  Stand.
Preußen  durfte  es  wagen  eigenmächtig  Altona  zu  besetzen  „als
eine  für  die  Regulierung  der  Etappenstraße  nothwendige  Maßregel“.


Durch  diese  neue  Beeinträchtigung  aufs  tieffte  verletzt  erhob
  Sachsen  sofort,  13.  Februar,  beim  Bunde  Beschwerde;  es
verlangte,  um  das  Executionscorps  vor  ferneren  Eigenmächtigkeiten
  des  vormächtlichen  Militärs  zu  behüten,  Ersetzung  der
ausgeschiedenen  Reserven  durch  süddeutsche  Bundestruppen.
Wenigstens  bewirkten  die  Vorstellungen  des  sächsischen  Gesandten
beim  König  Wilhelm  die  Sistierung  des  weiteren  Einmarsches
in  Altona  und  General  v.  Manteuffel  verweilte  auf  der  Durchreise
  nach  Wien  in  Dresden  um  diesen  Zwischenfall  gütlich
beizulegen.

Die  Hoffnungen  der  sächsischen  Regierung  standen  nur  noch
auf  der  Einberufung  der  holsteinschen  Stände.  Ehe  sie  aber
für  einen  darauf  zu  richtenden  Antrag  eine  Majorität  zu
Stande  gebracht  hatte,  kam  von  Baiern  eine  Einladung
zu  neuen  Conferenzen  der  Bundestreuen  nach  Würzburg
(18.  Februar).  Die  Eintracht  derselben  war  seit  ihrem  letzten
Beisammensein  an  diesem  Orte  nicht  gewachsen.  Baden  forderte
  sofortige  Einberufung  eines  Parlaments  der  Mittel=  und
Kleinstaaten,  Einsetzung  eines  Directoriums  und  Mobilisierung
aller  ihrer  Wehrkräfte,  aber  einen  Kampf  gegen  die  deutschen
Großmächte,  der  leicht  zur  Bundesgenossenschaft  mit  der  Revolution
  führen  konnte,  wollten  die  Übrigen  nicht  auf  ihr  Gewissen
  nehmen.  So  wurde  abermals  nur  ein  dürftiges  Resultat
erreicht.  Daß  man  jeden  Schein  einer  Beeinträchtigung  der
Kriegführung  der  Großmächte  in  Schleswig  vermeiden  müsse,
fühlte  man  wohl;  doch  sollte  dies  stets  mit  Wahrung  der
Autorität  des  Bundes  geschehen.  Baiern  sollte  in  der  nächsten
Bundestagssitzung  den  Antrag  auf  rasche  Erledigung  der  Erbfolgefrage,
  einen  zweiten  anf  Verstärkung  der  Bundestruppen