Die  loudoner  Conferenz.  769

Da  tauchte  noch  einmal  ein  Hoffnungsschimmer  auf.  England
  erneuerte  seinen  Vorschlag,  den  schleswig  -holsteinschen
Streit  auf  einer  Conferenz  der  Unterzeichner  des  londoner
Vertrags  von  1852  unter  Theilnahme  eines  Vertreters  des
Deutschen  Bundes  zu  schlichten,  ein  Beweis,  daß  sich  der  Bund
doch  nicht  ganz  ignorieren  ließ.  Am  14.  April  beschloß  dieser
der  an  ihn  ergangenen  Einladung  Folge  zu  leisten  und  wählte,
nachdem  v.  d.  Pfordten  abgelehnt  hatte,  auf  Graf  Rechbergs
Empfehlung  1)  Beust  mit  13  gegen  3  Stimmen  zu  seinem
Vertreter.  Um  Alles  zu  vermeiden,  was  die  Theilnahme  des
Bundes  an  den  Conferenzen  in  Frage  stellen  könnte,  stimmte
Sachsen  gegen  den  in  Frankfurt  gestellten  Antrag,  daß  der
Bundesgesandte  besonders  die  Anerkennung  des  Herzogs  Friedrich
und  die  vollständige  Trennung  der  Herzogthümer  von  Dänemark
vertreten  solle;  jener  wurde  nur  im  allgemeinen  instruiert,
auf  die  Anerkennung  der  Rechte  und  die  Sicherstellung  der
Interessen  Deutschlands,  des  Bundes  und  der  Herzogthümer,
speciell  auf  die  größtmögliche  Selbständigkeit  der  letzteren  hinzuwirken
  und  bei  allen  wichtigen  Berathungsgegenständen  nach
einer  vorgängigen  Verständigung  mit  Osterreich  und  Preußen
zu  trachten.  Nachdem  Beust  noch  eine  Deputation  der  holsteinschen
  Stände  empfangen  hatte,  begab  er  sich  nach  London
zu  der  am  21.  April  stattfindenden  Eröffnung  der  Conferenz  2).

Durch  die  Allgemeinheit  der  ihm  ertheilten  Weisungen
sah  sich  Beust  in  die  Nothwendigkeit  versetzt,  sich  seine  In-1)

  weil,  wie  er  sich  vertraulich  äußerte,  Beust  geschmeidiger,  eitler
und  darum  muthmaßlich  verführbarer  sei  als  v.  d.  Pfordten.  Ebeling
II,  161.

2)  Von  dem  geschäftsleitenden  Ausschuß  des  deutschen  Abgeorduetentags
  zu  Frankfurt  ausgefordert,  Verwahrung  dagegen  einzulegen,  daß  die
Conferenzmächte  berechtigt  seien  das  Schicksal  der  Herzogthümer  zu  bestimmen,
  war  die  zweite  sächsische  Kammer  zwar  mit  einer  solchen  Verwahrung
  an  sich  einverstanden,  beschloß  aber,  um  sich  nicht  von  der
Leitung  des  frankfurter  Ausschusses  abhängig  zu  machen,  sich  derselben
nicht  als  Körperschaft  sondern  als  einzelne  Mitglieder  anzuschließen  und
sie  so  dem  Minister  v.  Beust  zuzuschicken.

Flathe,  Neuere  Geschichte  Sachsens.  49