770  Sachsen  unter  König  Johann.  Deutsche  Verhältnisse.

structionen  gewissermaßen  selbst  zu  geben  und  den  Bund  nur
in  fortwährender  Kenntniß  von  seiner  Handlungsweise  zu  halten.
Ersteres  that  er  mit  einem  Nachdruck,  der  auf  den  Verlauf
der  Conferenzen  nicht  ohne  Einfluß  blieb.  Nicht  durch  die
gleichen  Rücksichten  wie  Osterreich  und  Preußen  gebunden,  die
sich  nur  langsam  von  der  Basis  des  londoner  Protokolls
entfernten,  erklärte  er,  als  jene  das  zum  Glück  auch  von
Dänemark  zurückgewiesene  Verlangen  einer  Personalunion
stellten,  die  Mehrheit  des  Deutschen  Bundes  werde  nie  einer
Abmachung  beipflichten,  die,  unter  welcher  Form  es  auch  sei,
eine  Verbindung  zwischen  den  Herzogthümern  und  Dänemark
wiederherstelle.  Auf  besondern  Wunsch  des  französischen  Bevollmächtigten
  reiste  Beust  hierauf  nach  Paris  um  das  kaiserliche
Cabinet  über  den  deutschen  Standpunkt  in  der  Herzogthümerfrage
  aufzuklären;  er  fand  den  Kaiser,  der  sich  schon  mit  dem
Gedanken  trug  dereinst  die  Mittelstaaten  als  Verbündete  gegen
Preußen  zu  benutzen  und  es  darum  ganz  gern  sah,  wenn  der
durch  Deutschland  gehende  Riß  durch  die  vorliegende  Frage
sich  noch  mehr  erweiterte,  sehr  zuvorkommend  und  dem  Triasgedanken
  geneigt.  Aber  unterdessen  waren  auch  die  deutschen
Großmächte  auf  den  Standpunkt  der  Mittelstaaten  hinübergetreten.
  In  der  Sitzung  vom  28.  Moi  sagten  sie  sich  offen
vom  londoner  Protokoll  los  und  verlangten  die  vollständige
Trennung  der  Herzogthümer  von  Dänemark  und  ihre  staatliche
  Vereinigung  unter  dem  Erbprinzen  von  Augustenburg.
Ohne  Verzug  schloß  sich  Beust  ihnen  an  und  am  2.  Juni
billigte  die  Bundesversammlung  die  von  ihm  im  Einvernehmen
mit  Osterreich  und  Preußen  abgegebenen  Erklärungen,  um  dadurch,
  wie  er  gerathen,  auf  indirecte  Weise  ihren  Ausspruch
über  die  Erbfolgefrage  zu  thun.  England  und  Frankreich  proponierten
  nun  eine  Theilung  Schleswigs,  die  aber  in  Dänemark
so  wenig  Beifall  fand  wie  in  Deutschland.  Beide  sächsische
Kammern  erklärten  (22.  Juni)  einstimmig  dieselbe,  wenn  ohne
die  freie  und  unzweideutig  ausgesprochene  Zustimmung  des
Volkes  vorgenommen,  für  eine  schwere  Rechtsverletzung.  In
London  eiferte  Beust  sehr  entschieden  gegen  die  Annahme,  als