774  Sachsen  unter  König  Johann.  Deutsche  Verhältnisse.

Schleswig  abziehenden  Preußen  machten  plötzlich  in  Holstein
Halt;  mit  Berufung  auf  Art.  13  der  Executionsordnung  richtete
  Preußen  an  Sachsen  „das  bundesfreundliche  Ersuchen“,
die  Bundestruppen  unverzüglich  aus  den  Herzogthümern  zurückzuziehen.
  Die  überraschte  sächsische  Regierung  erklärte  sich
nicht  für  ermächtigt  ihren  Auftrag  ohne  Bundesbeschluß  als
erledigt  zu  betrachten;  da  aber  aus  Berlin  das  Verlangen  in
dringendster  Form  wiederholt  wurde,  so  brachte  sie  die  Sache,
29.  November,  an  den  Bund,  der  auf  Baierns  Antrag  dem
General  Hake  die  Weisung  ertheilte  bis  auf  weitere  Instructionen
  in  seiner  bisherigen  Stellung  zu  verbleiben.  Am  5.  December
  wurde  ein  österreichisch  -preußischer  Antrag,  die  mit
dem  Frieden  gegenstandslos  gewordene  Execution  für  beendet
zu  erklären  und  Sachsen  und  Hannover  um  Zurückziehung
ihrer  Truppen  und  Abberufung  der  Bundescommissare  zu  ersuchen,
  gegen  die  Stimmen  von  Baiern,  Sachsen,  Würtemberg,
  Hessen-Darmstadt,  der  12.  und  13.  Curie  angenommen;
am  7ten  übergaben  die  Bundescommissare  die  Verwaltung  von
Holstein  und  Lauenburg  an  die  Civilcommissare  Osterreichs
und  Preußens.  Die  sächsischen  Truppen  aber  kehrten  „um  jede
Collision  auf  preußischem  Gebiete  zu  vermeiden“  auf  weitem
Umwege  über  Kassel,  Lichtenfels  und  Hof  in  die  Heimat  zurück,
  eine  dem  Staate  wie  dem  Heere  bereitete  Selbstdemüthigung,
  die  nur  aus  der  leidenschaftlichen  Gereiztheit,  welche  in
Dresden  gegen  Preußen  herrschte,  erklärbar  wird.

Nunmehr  eröffnete  Bismarck  offen  den  Kampf  gegen  die
Mittelstaaten,  der  seine  endliche  Entscheidung  erst  auf  den
Schlachtfeldern  von  Königsgrätz,  Kissingen  und  Aschaffenburg
fand.  Am  6.  December  that  er  mit  Bezug  auf  die  Abstimmung
  des  vorigen  Tages  den  Regierungen  der  Minderheit  zu
wissen,  daß  Preußen  unter  keinen  Umständen  gewillt  sei,  Übergriffe
  in  die  Befugnisse  zu  dulden,  die  es  in  Gemeinschaft  mit
Osterreich  durch  den  Frieden  vom  30.  October  erworben  habe;
sollte  es  je  gelingen  eine  Majorität  des  Bundestages  für  dergleichen
  zu  stimmen,  so  würde  er  das  für  einen  Bundesbruch
erkennen  und  dann  nur  noch  aus  seinen  Pflichten  als  Groß-