Ende  der  Execution.  Bismarcks  Kampf  gegen  die  Mittelstaaten.  775

macht  die  Regeln  für  sein  ferneres  Verhalten  entnehmen.
Drei  am  13.  December  nach  München,  Dresden  und  Stuttgart
  gerichtete  Noten  predigten  der  Ohnmacht  der  Mittelstaaten
  womöglich  noch  unumwundener  die  Nothwendigkeit  sich
unter  den  Willen  des  Mächtigeren  zu  beugen,  während  er
gleichzeitig  in  Wien  die  Solidarität  der  conservativen  Interessen
  zwischen  Osterreich  und  Preußen  gegen  das  von  letzterem
in  den  Übergriffen  der  Mittelstaaten  bekämpfte  parlamentarische,
revolutionäre  Princip  anrief.  Allein  Rechbergs  Nachfolger
Graf  Mensdorf,  eben  im  Begriff  sich  dem  gemißhandelten
Bundestage  mehr  zu  nähern,  begehrte  eine  streng  bundesmäßige
  Lösung  der  Erbfolgefrage;  erst  als  Preußen  vor  jeder
Entscheidung  über  diese  auf  Feststellung  seines  eigenen  künftigen
Verhältnisses  zu  den  Herzogthümern,  und  zwar  mit  Ausschluß
des  Bundes  nur  auf  dem  Wege  der  Verhandlung  zwischen
Wien  und  Berlin  bestand,  nannte  er  (21.  December)  den
Preis,  um  den  in  Wien  die  Einwilligung  in  die  Annexion
samt  Bund  und  Bundesrecht  feil  war,  nämlich  ein  Aquivalent
  für  Osterreich  in  Deutschland.  So  lange  er  auf  dessen
Gewährung  hoffte,  hielt  er  Beust  und  Pfordten,  die  zu  Bamberg
  einen  neuen  Operationsplan  zu  Gunsten  des  Herzogs
Friedrich  verabredet  hatten,  von  jedem  einseitigen  Schritte
durch  die  Versicherung  zurück,  Preußens  Begehrlichkeit  energisch
entgegentreten  zu  wollen,  und  erst  nachdem  dieses  jedes  Aquivalent
  bestimmt  abgelehnt  und  einfach  die  Alternative:  entweder
Annexion  oder  bundesstaatliche  Unterordnung  der  Herzogthümer
unter  Preußen,  gestellt  hatte,  fiel  er  wieder  auf  den  Bund
zurück.  Am  27.  März  stellten  Baiern  und  Sachsen  statt  des
in  Bamberg  vereinbarten  Antrags  im  Eirnverständniß  mit
OÖsterreich  einen  anderen,  etwas  gemilderten:  daß  die  Vormächte
  nunmehr  Holstein  dem  Erbprinzen  in  eigene  Verwaltung
  übergeben  und  bezüglich  der  wegen  Lauenburgs  getroffenen
Vereinbarungen  der  Bundesversammlung  Eröffnung  machen
möchten,  der  am  6.  April  gegen  sechs  Stimmen  angenommen
wurde,  aber  die  Sache  so  wenig  von  der  Stelle  brachte  wie
ein  weiterer  am  27.  Juli  eingebrachter  Antrag  auf  Einberu-