780  Sachsen  unter  König  Johann.  Deutsche  Verhältnisse.

brauche  sich  nur  an  den  Bund  zu  wenden,  dort  werde  Sachsen
dafür  stimmen,  daß  dem  Angreifer  entgegengetreten  werde.“  1)

Am  9.  April  brachte  Preußen  seinen  Antrag  auf  Berufung
eines  aus  directen  Wahlen  und  allgemeinem  Stimmrecht  hervorgehenden
  Parlaments  behufs  Vorlage  des  Bundesreformprojects
  ein.  Es  verlegte  damit  den  Streit  auf  ein  ganz
anderes  Feld,  die  Mittelstaaten  aber  wurden  dadurch  in  dem
Wahne  bestärkt,  daß  es  Preußen  nur  noch  um  Verbergung
seines  Rückzugs  zu  thun  sei.  Um  daher  dem  preußischen
Antrage  jede  ihnen  bedenkliche  Tendenz  zu  nehmen,  kamen  auf
v.  d.  Pfordtens  und  Beusts  Einladung  die  Minister  von  neun
Bundesstaaten  am  20.  April  in  Augsburg  zusammen;  man
einigte  sich  hier  denselben  als  Basis  anzunehmen,  man  verpflichtete
  sich  aufs  feierlichste,  in  der  deutschen  Frage  nur  in
gegenseitiger  übereinstimmung  zu  handeln.  In  diesem  Sinne
gab  Sachsen  bei  der  Abstimmung  über  den  preußischen  Antrag
am  21.  April  die  Erklärung:  es  sei,  wenn  auch  nicht  mit  der
Motivierung  desselben  einverstanden,  doch  weder  gegen  eine
alsbaldige  Verständigung  über  eine  Verbesserung  der  Bundesverfassung
  noch  gegen  die  Vorlage  eines  unter  den  Regierungen
zu  vereinbarenden  Reformentwurfs  an  eine  nationale  Vertretung.
Da  mit  einemmale  wurden  alle  Hoffnungen  auf  Erhaltung
des  Friedeus  durch  zwei  unvorhergesehene  Zwischenfälle  wieder
zerstört.  Erstens  belehrte  Preußen  die  Bundesregierungen
in  einer  Circulardepesche  vom  27.  April,  daß  es  keineswegs
die  Einbringung  eines  vollständigen  Reformplans  beabsichtige
sondern  denselben  erst  dann  vorlegen  werde,  wenn  der
Zusammentritt  des  Parlaments  gesichert  sei,  da  sonst  nach  den
bisherigen  Erfahrungen  keine  Aussicht  auf  Einigung  zwischen
den  Regierungen  sei;  die  Bestimmung  des  Termins  für  die
Parlamentseröffnung  vor  Beginn  der  Regierungsverhandlungen
sei  der  Kern  des  Antrags  vom  9.  April,  mit  der  Ablehnung
dieser  Frage  würde  die  Bundesreform  überhaupt  thatsächlich
abgelehnt  sein.  Sodann  kam  die  Weigerung  Osterreichs,  auch

1)  Staatsarchiv  1,  Nr.  2252.