Unvermeidlichkeit  des  Kriegs.  781

gegen  Italien,  seit  10.  April  Preußens  Bundesgenossen,
die  Rüstungen  einzustellen.  Der  Krieg  war  unvermeidlich
geworden.

Von  den  Mittelstaaten  war  Sachsen  unstreitig  derjenige,
der,  mehr  noch  als  durch  seine  geographische  Lage  durch  die
Consequenzen  seiner  bisherigen  Politik  dazu  getrieben,  diese
Eventualität  am  schärfsten  ins  Auge  gefaßt  hatte.  Während
die  übrigen  in  kläglicher  Rath-  und  Kopflosigkeit  hin-  und
herschwankten,  war  man  sich  in  Dresden  sehr  wohl  bewußt,
was  auf  dem  Spiele  stehe.  Die  Schlagfertigkeit  des  Heeres
ließ  Dank  der  trefflichen  Verwaltung  des  Kriegsministers
v.  Rabenhorst  nichts  zu  wünschen  1).  Sachsen  war  daher  auch
unter  den  Mittelstaaten  der  erste,  der  militärische  Vorkehrungen
traf,  zunächst  in  geringem  Umfange.  Die  Rekruten  wurden
statt  für  April  schon  für  den  18.  März  eingezogen,  die  Artillerie
  und  Infanterie  rief  ihre  Beurlaubten  ein;  die  nöthigen
Mittel  wurden,  um  nicht  schon  jetzt  durch  Berufung  des  Landtags
  den  Schein  einer  Provocation  auf  sich  zu  laden,  auf
Verantwortung  des  Finanzministers  gezahlt.  Erst  nachdem  in
OÖsterreich  die  Mobilisierung  der  Artillerie  begonnen  hatte,
nahmen  auch  in  Sachsen,  26.  April,  die  Pferdeeinkäufe  ihren
Anfang,  wurden  aber  auf  die  Nachricht,  daß  Osterreich  entwaffnen
  wolle,  wieder  eingestellt,  auch  Befehl  gegeben  die
Infauterie  auf  den  gewöhnlichen  Etat  zurückzubringen.  Am
28sten  aber  übergab  der  preußische  Gesandte  v.  d.  Schulenburg

1)  Anfang  1866  bestand  die  sächsische  Armee  auf  dem  Friedensfuße
aus  20  Bataillonen  Infanterie  in  4  Brigaden  und  einer  Jägerbrigade,
20  Schwadronen  Reiterei  in  4  Regimentern,  1  Fußartillerieregiment  zu
10  Batterieen  in  3  Brigaden  und  1  reitenden  Artilleriebrigade  zu  2
Batterieen,  1  Pionier=  und  1  Pontonierabtheilung.  Die  Infanterie  war
mit  dem  österreichischen  Lorenzgewehr  bewaffnet;  die  Dienstzeit  sechsjährig
und  2  Jahre  Kriegsreserve;  eine  zweite  Reserve,  die  Dienstreserve,  war
aus  den  zeitweilig  wegen  Mindertüchtigkeit,  Untermäßigkeit  oder  als  Familienernährer
  Zurückgestellten  gebildet.  —  „Der  Antheil  des  königlich
sächsischen  Armeecorps  am  Feldzuge  1866,  nach  den  Feldacten  des  Generalstabs“
  (Dresden  1869),  S.  7.