782  Sachsen  unter  König  Johann.  Deutsche  Verhältnisse.

eine  sehr  ernsthafte  Sommation  mit  Bezug  auf  die  bisherigen
Rüstungen;  würden  die  verlangten  Aufklärungen  nicht  in  befriedigender
  Weise  gegeben  und  die  Rüstungen  nicht  abgestellt,
so  drohte  Preußen  mit  entsprechenden  militärischen  Maßregeln.
Daraufhin  wurden  die  Rüstungen  sofort  aufs  neue  angeordnet.
Beusts  Antwort  (vom  29.  April)  erklärte  die  unbedingte
Neutralität  fortdauernd  für  das  Programm  der  sächsischen
Regierung;  da  aber  die  Innehaltung  derselben  im  Fall  eines
Krieges  zwischen  Preußen  und  Osterreich  nach  dem  eigenen
Eingeständniß  des  preußischen  Gesandten  sehr  schwierig,  ja
unmöglich  sei,  so  müsse  sich  Sachsen  angesichts  der  Truppenansammlungen
  längs  seiner  Grenze  in  die  nöthige  Verfassung
setzen  um  dieselbe  zu  bewahren  und  um  dem  von  ihm  anzurufenden
  Bunde  nicht  wehrlos  sondern  gerüstet  sich  zur  Verfügung
  stellen  zu  können.  Dennoch  seien  ihre  Vorsichtsmaßregeln
auf  ein  sehr  geringes  Maß  beschränkt  geblieben  und  darum  sei
sie  durch  jene  Eröffnung  um  so  mehr  überrascht  worden,  als
sie  bisher  der  Meinung  gewesen,  daß  sie  einer  Beruhigung
bedürfe,  nicht  sie  zu  ertheilen  habe  1).  Beusts  Frage,  ob  unter
den  von  Preußen  in  Aussicht  gestellten  Maßregeln  nur  solche
zu  verstehen  seien,  welche  sich  innerhalb  der  preußischen  Grenze
bewegten,  glaubte  der  preußische  Gesandte  für  seine  Person
bejahen  zu  können.  Die  ertheilte  Aufklärung  wurde  jedoch  in
Berlin  nicht  als  befriedigend  angesehen  und  Bismarck  brach
daher  den  Schriftenwechsel  ab.

Angesichts  dieser  sehr  ernsten  Wendung  unternahm  es
nunmehr  die  sächsische  Regierung  den  Bund  gegen  Preußen  in
Bewegung  zu  setzen;  sie  stellte  am  5.  Mai  den  Antrag,  ungesäumt
  Preußen  darum  anzugehen,  daß  durch  geeignete  Erklärung
  dem  Bunde  mit  Rücksicht  auf  Art.  11  der  Bundesacte
volle  Beruhigung  gewährt  werde.  Odbgleich  der  preußische
Gesandte  nochmals  die  Priorität  der  Rüstungen  Osterreich
und  Sachsen  zuschob  und  daraus  die  Pflicht  des  Bundes
ableitete  diese  zur  Abrüstung  zu  veranlassen,  da  im  entgegen-1)

  Staarsarchiv  X,  Nr.  2262.