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Allgemeine  Vorschriften.  167

Satz  1,1  des  §  780  und  des  §  781  Satz  12  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs
  keine  Anwendung.

§  351.  Die  Vorschriften  der  §§  348  bis  350  finden  auf  die
im  §  4  bezeichneten  Gewerbetreibenden  keine  Anwendung.

§  352.3  Die  Höhe  der  gesetzlichen  Zinsen,  mit  Einschluß

Verzögerung  fortsetzt  und  unverzüglich  nach  der  Beendigung  des  Verfahrens
dem  Bürgen  anzeigt,  daß  er  ihn  in  Anspruch  nehme.  Steht  dem  Bürgen  die
Einrede  der  Vorausklage  nicht  zu,  so  wird  er  nach  dem  Ablaufe  der  bestimmten
Zeit  frei,  wenn  nicht  der  Gläubiger  ihm  unverzüglich  diese  Anzeige  macht.

„  Erfolgt  die  Anzeige  rechtzeitig,  so  beschränkt  sich  die  Haftung  des  Bürgen
im  Falle  des  Abs.  1  Satz  1  auf  den  Umfang,  den  die  Hauptverbindlichkeit  zur
Zeit  der  Beendigung  des  Verfahrens  hat,  im  Falle  des  Abs.  1  Satz  2  auf  den
Umfang,  den  die  Hauptverbindlichkeit  bei  dem  Ablaufe  der  bestimmten  Zeit  hat.

778.  Wer  einen  Anderen  beauftragt,  im  eigenen  Namen  und  auf  eigene
Rechnung  einem  Dritten  Kredit  zu  geben,  haftet  dem  Beauftragten  für  die  aus
der  Kreditgewährung  entstehende  Verbindlichkeit  des  Dritten  als  Bürge.

1  Siehe  zu  §  349  S.  164.

2  B  780.  Zur  Gültigkeit  eines  Vertrags,  durch  den  eine  Leistung
in  der  Weise  versprochen  wird,  daß  das  Versprechen  die  Verpflichtung  selbständig
  begründen  soll  (Schuldversprechen),  ist,  soweit  nicht  eine  andere  Form
vorgeschrieben  ist,  schriftliche  Ertheilung  des  Versprechens  erforderlich.

781.  Zur  Gültigkeit  eines  Vertrags,  durch  den  das  Bestehen  eines
Schuldverhältnisses  anerkannt  wird  (Schuldanerkenntniß),  ist  schriftliche  Ertheilung
  der  Anerkennungserklärung  erforderlich.  Ist  für  die  Begründung  des
Schuldverhältnisses,  dessen  Bestehen  anerkannt  wird,  eine  andere  Form  vorgeschrieben,
  so  bedarf  der  Anerkennungsvertrag  dieser  Form.

3  BGB  247.  Ist  ein  höherer  Zinssatz  als  sechs  vom  Hundert  für  das
Jahr  vereinbart,  so  kann  der  Schuldner  nach  dem  Ablaufe  von  sechs  Monaten

as  Kapital  unter  Einhaltung  einer  Kündigungsfrist  von  sechs  Monaten  kündigen.
  Das  Kündigungsrecht  kann  nicht  durch  Vertrag  ausgeschlossen  oder
beschränkt  werden.

Diese  Vorschriften  gelten  nicht  für  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber.

2248.  Eine  im  Voraus  getroffene  Vereinbarung,  daß  fällige  Zinsen
wieder  Zinsen  tragen,  ist  nichtig.

9  Sparkassen,  Kreditanstalten  und  Inhaber  von  Bankgeschäften  können  im

oraus  vereinbaren,  daß  nicht  erhobene  Zinsen  von  Einlagen  als  neue  veräinsliche
  Einlagen  gelten  sollen.  Kreditanstalten,  die  berechtigt  sind,  für  den

etrag  der  von  ihnen  gewährten  Darlehen  verzinsliche  Schuldverschreibungen
auf  den  Inhaber  auszugeben,  können  sich  bei  solchen  Darlehen  die  Verzinsung
rückständiger  Zinsen  im  Voraus  versprechen  lassen.

StGB  302a  (G.  24./5.  80.  G.  19./6.  93).  Wer  unter  Ausbeutung
au  Nothlage,  des  Leichtsinns  oder  der  Unerfahrenheit  eines  Anderen  mit  Bezug
aur  ein  Darlehen  oder  auf  die  Stundung  einer  Geldforderung  oder  auf  ein
eres  zweiseitiges  Rechtsgeschäft,  welches  denselben  wirthschaftlichen  Zwecken
wönen  soll,  sich  oder  einem  Dritten  Vermögensvortheile  versprechen  oder  geähren

  läßt,  welche  den  üblichen  Zinsfuß  dergestalt  überschreiten,  daß  nach  den

der