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Vom  30.  Mnui  1908.  879

Eine  Ausschlagung  der  Erbschaft  hat  auf  die  Berechtigung  keinen
Einfluß.
Jct  der  Fiskus  als  Erbe  berufen,  so  steht  ihm  ein  Bezugsrecht
im  Sinne  des  Abs.  1  Satz  1  nicht  zu.

§  168.  Wird  bei  einer  Kapitalversicherung  das  Recht  auf  die
Leistung  des  Versicherers  von  dem  bezugsberechtigten  Dritten  nicht
erworben,  so  steht  es  dem  Versicherungsnehmer  zu.

§  169.  Bei  einer  Versicherung  für  den  Todesfall  ist  der  Versicherer
  von  der  Verpflichtung  zur  Leistung  frei,  wenn  derjenige,  auf
essen  Person  die  Versicherung  genommen  ist,  Selbstmord  begangen
hat.  Die  Verpflichtung  des  Versicherers  bleibt  bestehen,  wenn  die  Tat
in  einem  die  freie  Willensbestimmung  ausschließenden  Zustande  krankhafter

  Störung  der  Geistestätigkeit  begangen  worden  ist.

§  170.  Ist  die  Versicherung  für  den  Fall  des  Todes  eines
anderen  als  des  Versicherungsnehmers  genommen,  so  ist  der  Versicherer
von  der  Verpflichtung  zur  Leistung  frei,  wenn  der  Versicherungsnehmer
vorsätzlich  durch  eine  widerrechtliche  Handlung  den  Tod  des  anderen
herbeiführt.

Ist  bei  einer  Versicherung  für  den  Todesfall  ein  Dritter  als
Bezugsberechtigter  bezeichnet,  so  gilt  die  Bezeichnung  als  nicht  ersolgt,
  wenn  der  Dritte  vorsätzlich  durch  eine  widerrechtliche  Handlung
Tod  desjenigen,  auf  dessen  Person  die  Versicherung  genommen
*  herbeiführt.

„S80[  171.  Eine  Anzeige  von  dem  Eintritte  des  Versicherungsfalls
ist  dem  Versicherer  nur  zu  machen,  wenn  der  Tod  als  Versicherungsfall
estimmt  ist.  Der  Anzeigepflicht  wird  genügt,  wenn  die  Anzeige
Fnnen  drei  Tagen  nach  dem  Eintritte  des  Versicherungsfalls  er-Uolgt:
  durch  die  Absendung  der  Anzeige  wird  die  Frist  gewahrt.
Steht  das  Recht  auf  die  Leistung  einem  anderen  als  dem  Versicherungsnehmer
  zu,  so  liegt  die  Anzeigepflicht  dem  anderen  ob;
*  Gleiche  gilt  von  der  Pflicht  zur  Auskunft  und  zur  Beschaffung
on  Belegen.

n  §  172.  Auf  eine  Vereinbarung,  durch  welche  von  den  Vorhriften
  der  88  162  bis  165,  169  oder  des  8  171  Abs.  1  Satz  2

am  Nachteile  des  Versicherungsnehmers  abgewichen  wird,  kann  sich
*  Versicherer  nicht  berufen.  Jedoch  kann  für  die  Kündigung,  zu

*  nach  8  165  der  Versicherungsnehmer  berechtigt  ist,  die  schrift—
che  Form  bedungen  werden.

best  8  173.  Hat  das  Versicherungsverhältnis  mindestens  drei  Jahre
9  anden  und  ist  die  Prämie  für  diesen  Zeitraum  bezahlt,  so  gelten
besonderen  Vorschriften  der  88  174  bis  176.