Vorbemerkung.

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In  den  drei  Jahren  seit  dem  Erscheinen  der  9.  Auflage  von
Friedbergs  Handelsgesetzgebung  sind  so  zahlreiche  Anderungen
des  Rechtszustandes  eingetreten,  daß  es  der  Verlagsbuchhandlung  notwendig
  erschien,  die  praktische  Brauchbarkeit  des  Werkes  durch  einen
Nachtrag  aufrecht  zu  erhalten,  dessen  Herstellung  wir  auf  Wunsch
der  Verlagsbuchhandlung  übernahmen.  Hierbei  beschränkte  sich  die
Tätigkeit  des  Erstunterzeichneten  auf  die  Feststellung  des  Planes
und  eine  allgemeine  Revision,  während  die  Durchführung  im  einzelnen
dem  Zweitunterzeichneten  zufiel.

Bei  der  Bearbeitung  des  Nachtrags  war  das  Bestreben  maßgebend,
  das  Werk  auf  den  Stand  der  Reichsgesetzgebung  vom
1.  Januar  1912  zu  ergänzen.  Andererseits  war  eine  völlige  Durcharbeitung
  aller  Verweisungen  in  der  Kürze  der  zur  Verfügung  stehenden
  Zeit  unmöglich.  Alle  wesentlichen  Anderungen,  die  in  der
Zeit  vom  1.  Oktober  1908  bis  zum  1.  Januar  1912  eingetreten
sind,  wurden  aber  berücksichtigt.

Im  Nachtrag  ist  die  Auflage,  der  er  beigegeben  ist,  einfach  mit
der  Seitenzahl  zitiert;  bei  Verweisungen  auf  den  Nachtrag  selbst
ist  die  Bezeichnung  „Nachtrag“  der  Seitenzahl  hinzugefügt  worden.

Göttingen,  den  6.  April  1912.

Karl  Lehmann.  Otto  Schreiber.