Tarif  zum  Reichsstempelgesetz.

6  2.  1  3.  I  ·4.
Steuersatz  Berechnung
Gegenstand  der  Besteuerung  vom  der
36  Pf.  Stempelabgabe

Befreit  sind:

1.  Zinsbogen  von  Renten  und
Schuldverschreibungen  des  Reichs

und  der  Bundesstaaten;

2.  Gewinnanteilscheinbogen  von  Aktien
  der  in  der  Befreiungsvorschrift
  der  Tarifnummer  1  bezeichneten
  Aktiengesellschaften;

3.  Gewinnanteilschein=  und  Zinsbogen,
  die  bei  der  ersten  Ausgabe
der  Wertpapiere  mit  diesen  in
Verkehr  gesetzt  werden.  Die  Befreiung
  greift  nicht  Platz,  soweit
die  Bogen  für  einen  längeren
als  zehnjährigen  Zeitraum  ausgegeben
  werben;

4.  Gewinnanteilschein=  und  Zinsbogen,
  die  vor  dem  Inkrafttreten
Lieser  Vorschriften  ausgegeben
ind.

Kauf=  und  sonstige  An-"„
  schaffungsgeschäfte.

)Kauf=  und  sonstige  Anschaffungsgeschäfte
  über:
1.  Wertpapiere  der  unter  2  a,  2b  und  1
3  des  Tarifs  bezeichneten  V  ltt—10——
2.  Antelle  von  bergrechtlichen  Gewerkschaften
  oder  die  darüber  ausgestellten
  Urkunden  (Kuxscheine,
Bezugsscheine,  Abtretungsscheinh—  1—1—
3.  sonstige  Wertpaplere  der  unter  1
bis  3  des  Tarifs  bezeichneten  Art
einschließlich  der  Genußscheintti0——
4.  ausländische  Banknoten,  ausländisches
  Papiergeld,  ausländische
Geldsorten
Den  Kauf.  und  sonstigen  Anschaffungsgeschäften
  steht  gleich  die  bei  Errichtung
  einer  Aktiengesellschaft,  einer
Kommaänditgesellschaft  auf  Aktien,
einer  Kolontalgesellschaft  oder  einer
dieser  gleichgestellten  Gesellschaft  erfolgende
  Zutetlung  der  Aktien  oder
Anteilscheine  auf  Grund  vorhergehender
  Zeichnung,  die  bei  Errichtung  einer
Akttengesellschaft  oder  Kolonialgesellschaft
  oder  einer  dleser  gleichgestellten
Gesellschaft  stattfindende  Ubernahme
der  Aktien  oder  Anteilscheine  dura
die  Gründer  und  die  Ausreichung
von  Wertpapleren  an  den  ersten
Erwerber.

Ermäßigung.

Z  Hat  jemand  nachweislich  im  Arbitrierverkehr
  unter  Ziffer  1,  3  oder  4
der  Tarifnummer  4  a  fallende  Gegenstände
  derselben  Gattung  im  Inlande