58  Tarif  zum  Reichsstempelgesetz.

1.  2  3.  4.n
Steuersatz  Berechnung
!9Fegenstand  der  Besteuerung  tnier  der

E  2am.  pf.  Stempelabgabe

Der  Steuersatz  vermindert  sich  auf
die  Hälfte  dieser  Sätze,  wenn  das
Ladegewicht  des  Wagens  5  Tonnen
nicht  übersteigt.  Er  erhöht  sich  auf
das  Einundeinhalbfache,  wenn  das
Ladegewicht  über  10  Tonnen,  aber
nicht  mehr  als  15  Tonnen  beträgt.
Für  je  weitere  5  Tonnen  Ladegewicht
tritt  die  Hälfte  des  Satzes  hinzu.

—
2
—

Personenfahrkarten.

7.  a)  Fahrkarten,  Fahrscheine  und  sonstige

Ausweise  über  die  erfolgte  Zahlung
des  Personenfahrgeldes  im  Eisenbahnverkehr
  auf  inländischen  Bahnlinien

in
··  ..-  .IlI.1l.1.
bei  einem  Fahrpreise  von:  Wagenklasse
.  Pf.P.Pf.
0,60  Mark  bis  2  Mark  5  10  20
mehr  als  2  „  „  5  „  10  20  40
„  „  5  „  „  10  „  20  40  80
„  10  „  „  20  „  40  80  160  .  .
„  20  „  „30  „  60  120  160  vom  einzelnen  Fahrtausweise.
#  "*7#"  r  30  ob  r-  40  4%  90  180  360
„  „  40  „  „  50  „  140  270  540
„  „  5  „  200  400  800

Fahrkarten  von  Straßen=  und  ähnlichen
  Bahnen,  welche  getrennte  Wagenklassen
  nicht  führen,  werden  wie
Fahrkarten  dritter  Klasse  behandelt.

b)  Fahrkarten,  Fahrscheine  und  sonstige
Ausweise  über  die  erfolgte  Zahlung
des  Kersonenapräes  im  Dampfschiffsverkehr
  auf  inländischen  Wassertraßen
  und  Seen,  sowie  im  Dampfchbiffsverkehre
  der  Nord=  und  Ostsee
zwischen  inländischen  Orten  unterliegen
  den  unter  a  für  die  dritte
Wagenklasse  festgesetzten  Steuersätzen.

Wenn  das  Dampsschiff  verschiedene
ahrklassen  führt,  gelten  die  unter  a
ür  die  III.  Wagenklasse  festgesetzten

Steuersätze  für  die  niedrigste  Fahrklasse,
  die  unter  a  für  die  II.  Wagen-  s  .
klasse  festgesetzten  Steuersätze  gleich-  -
mäßig  für  die  höheren  Fahrklassen.

Befreit  sind:

1.  Fahrkarten  usw.,  wenn  deren
tarifmäßiger  Fahreret,  bei  Zeitkarten
  der  Gesamtpreis  der  Zeitkarte,
  bei  Fahrkarten  von  und
nach  ausländischen  Orten  der
Fahrpreis  für  die  im  Inlande  7-zurückzulegende
  Strecke  den  Betrag
  von  0,60  Mark  nicht  erreicht;  «  s-2.

  die  zu  ermäßigten  Preisen  aus—
egebenen  Militär-,  Schüler=  und
Mbbeiterfayrkarten  ;