Zulassung  von  Wertpapieren  zum  Börsenhandel.  69

10.

11.

den  für  den  Ertrag  der  Emission  vorgesehenen  besonderen  Verwendungszweck;


den  Neunbetrag  der  zugelassenen  Werte,  und  zwar  sowohl  den  Betrag,
der  bereits  vorhanden  ist,  wie  den  Betrag,  der  erst  später  ausgegeben
werden  soll,  und  den  Zeitpunkt,  zu  dem  die  Ausgabe  voraussichtlich
erfolgen  wird;

die  Merkmale  (Betrag,  Reihen,  Nummern)  der  Stücke,  ob  die  Stücke
auf  den  Inhaber,  an  Order  oder  auf  Namen  lauten  und  ob  den
Stücken  Zins=  oder  Gewinnanteilscheine  beigegeben  werden;  auf  die
Angabe  der  Nummern  kann  verzichtet  werden,  wenn  die  Beschaffung
unverhältnismäßig  schwierig  ist;

die  Bestimmungen  über  Kündbarkeit  oder  Unkündbarkeit  sowie  über  die
Tilgung  der  Werte;

die  Art  der  Sicherstellung  für  Kapital,  Zinsen  oder  Gewinnanteile
und  die  Umstände,  die  für  die  Beurteilung  der  Sicherstellung  von
Bedeutung  sind;

die  Vorzugsrechte,  die  den  Werten  vor  früher  ausgegebenen  Werten,
oder  diesen  vor  jenen  zustehen  (bevorrechtigte  Forderungen,  Vorzugsaktien
  usw.);

die  bei  Zins-,  Gewinnanteil=  oder  Kapitalzahlungen  erfolgenden  Abzüge
  oder  Beschränkungen;

den  Zinssatz  sowie  die  Plätze  und  die  Termine,  an  denen  die  Zinsen
oder  Gewinnanteile  und  die  Kapitalbeträge  zahlbar  sind;

die  Verjährungsfristen  für  die  Ansprüche  auf  Zinsen  oder  Gewinnanteile
  und  auf  die  Kapitalbeträge;  bei  inländischen  Wertpapieren  sind
diese  Angaben  nur  erforderlich,  insoweit  Abweichungen  von  den  gesetzlichen
  Vorschriften  vorgesehen  sind;

den  gemäß  8  4  Abs.  2  Satz  3  festgesetzten  Umrechnungskurs.

§  7.  Außerdem  muß  der  Prospekt  enthalten:
A.  bei  Schuldverschreibungen  eines  ausländischen  Staates,  einer  ausländischen
kommunalen  Körperschaft  oder  kommunalen  Kreditanstalt:

J.

2.

3.
4.  sofern  die  Verbindlichkeiten,  die  das  Gemeinwesen  innerhalb  der  letzten

B.  bei

eine  Übersicht  über  den  letzten  (ordentlichen  und  außerordentlichen)
Haushaltsetat  oder  die  Angabe,  daß  ein  Etat  nicht  veröffentlicht  wird;
eine  Übersicht  über  die  wesentlichen  Ergebnisse  der  drei  letzten  Jahreshaushaltsabschlüsse
  des  Gemeinwesens;

eine  Übersicht  über  den  Schuldenbestand  des  Gemeinwesens;

zehn  Jahre  aus  Anleihen  nach  Maßgabe  der  öffentlichen  Anleihebedingungen
  durch  Zins=  oder  Kapitalzahlung  zu  erfüllen  hatte,  bisher
unerledigt  geblieben  sind,  die  Mitteilung  der  darauf  bezüglichen  Umstände;


Wertpapieren  (Anteilen,  Schuldverschreibungen,  Genußscheinen)  eines

gewerblichen  Unternehmens:

1.

2.

die  Bezeichnung  des  Zweckes  und  des  Umfanges  des  Unternehmens;
Angaben  über  eine  dem  Unternehmen  erteilte  Konzession  (Privileg),
deren  Dauer  und  die  das  Unternehmen  besonders  belastenden  Konzessionsbedingungen;
