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Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang  1919

Inhalt:  GBeseh  über  den  Friedensschluß  zwischen  Deutschland  und  den  alliierten  und  assozlierten  Mächten.
«  «S·o«.

(Nr.  6958)  Gesetz  über  den  Friedensschluß  zwischen  Deutschland  und  den  alliierten  und
assoziterten  Mächten.  Vom  16.  Juli  1919.

D..  verfassunggebende  deutsche  Rationalversammlung  hat  das  folpende  Gesetz
beschlossen,  das  nach  Zustimmung  des  Staatenausschuss  es  hiermit  verkündet  wird:
Artikel  1

Dem  am  28.  Juni  1919  unterzeichneten  Friedensvertrage  zwischen  Deutschland
  und  den  alliierten  und  asse  ozüierten  Mächten  und  dem  dazugehörenden
Protokolle  sowie  der  am  gleichen  Tage  unterzeichneten  Vereinbarung  über  die
militärische  Besetzung  der  Rheinlande  wird  zugestimmt.

Der  Friedensvertrag,  das  Protokoll  und  die  Vereinbarung  werden  nachstehend
  veröffentlicht.

Artikel  2
Dieses  Gesetz  tritt  mit  dem  Tage  der  Verkündung  in  Krast.
Berlin,  den  16.  Juli  1919.

Der  Reichspräsident
Ebert

Der  Präsident  des  Reichsministeriums

Bauer

Melchs  ·  Gesehbl.  1919.  157
Ausgegeben  zu  Berlin  den  12.  August  1919.