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Der  Prösident  des  Sschecho-Slowakischen  Freistaates,
durch

Herrn  Karel  Kramäk,  Präsidenten  des  Ministerrats,

Herrn  Eduard  Benes,  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten;


Der  Präsident  des  Freistaates  Uruguay,
durch

Herrn  Juan  Antonio  Buero,  Minister  der  auswärtigen
  Angelegenheiten,  früheren  Minister  für  Gewerbe;

Deutschland,  durch

Herrn  Hermann  Müller,  Reichsminister  des  Auswärtigen,

den  Dr.  Bell,  Reichsminister;

im  Namen  des  Deutschen  Reichs  sowie  im  Namen
aller  seiner  Gliedstaaten  und  jedes  einzelnen  dieser  Staaten,

nach  Austausch  ihrer  für  gut  und  richtig  befundenen  Vollmachten
  über  folgende  Bestimmungen  übereingekommen:")


Mit  dem  Inkrafttreten  des  gegenwärtigen  Vertrags  nimmt
der  Kriegszustand  ein  Ende.  Von  diesem  Angenblick  an
werden  unter  Vorbehalt  der  Bestimmungen  des  gegenwärtigen
Vertrags  die  amtlichen  Beziehungen  der  alliierten  und  assoziierten
  Mächte  mit  Deutschland  und  dem  einen  oder  anderen
der  deutschen  Staaten  wiederaufgenommen.

*)  In  dem  französischen  Text  —  dem  der  englische  folgt  —  hat  sich
anscheinend  das  Jeitwort  »sind  übereingekommene  ursprünglich  auf  die
„Hohen  Vertragschließenden  Teile#  (S.  7013)  bezogen,  ist  ober  später  auf
die  -  Vertreter=  als  Subjekt  bezogen  worden,  als  deren  Namen  und  Titel
nachträglich  in  den  Text  eingeschoben  worden  waren.  In  der  Ubersehzung
ist  die  anscheinende  ursprüngliche  Beziehung  zur  Ermsglichung  der  Bildung
eines  fommrichtigen  Satzes  wiederhergestellt.