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Verwaltungsgrenze  zwischen  Böhmen  und  der  Provinz  Ober-Osterreich
  bis  zu-  der  ungefähr  8  kum  östlich  von  Neustadt
vorspringenden  Nordspitze  der  ehemaligen  Provinz  Osterrelchisch-Schlesien.


7.  Gegen  Dolen:
Von  dem  oben  erwähnten  Punkt  bis  zu  einem  im  Gelände
noch  zu  bestimmenden  Punkte  etwa  2  km  östlich  von  Lorzendorf:

die  Grenze,  wie  sie  nach  Artikel  88  des  gegenwärtigen
Vertrags  bestimmt  wird;

von  dort  in  nördlicher  Richtung  bis  zu  dem  Schnittpunkt
ber  Verwaltungsgrenze  Posens  mit  der  Bartsch:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die  Volen
die  Ortschaften  Skorischau,  Reichthal,  Trembatschau,  Kunzenborf,
  Schleise,  Groß  Kosel,  Schreibersdorf,  Rippin,  Fürstlich-Niefken,
  Pawelau,  Tscheschen,  Konradau,  Johannisdorf,  Modzenowe,
  Bogdaj  und  Deutschland  die  Ortschaften  Lorzendorf,
Kaulwitz,  Glausche,  Dalbersdorf,  Reesewitz,  Stradam,  Groß
Wartenberg,  Kraschen,  Neumittelwalde,  Domaslawitz,  Wedelsdorf
  und  Tscheschen-Hannner  läßt,

von  dort  nach  Nordwesten  die  Verwaltungsgrenze  Posens
bis  zu  ihrem  Schnittpunkt  mit  der  Eisenbahnlinie  Rawitsch—
Herrnstadt)

von  dort  bis  zum  Schnittpunkt  der  Verwaltungsgrenze
Posens  mit  der  Straße  Relsen—Tschirnau:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die  westlich
von  Triebusch  und  Gabel  und  östlich  von  Saborwitz  verläuft)

von  dort  die  Verwaltungsgrenze  Posens  bis  zu  ihrem
Treffpunkt  mit  der  östlichen  Verwaltungsgrenze  des  Kreises
Fraustadtz;

von  dort  nach  Nordwesten  bis  zu  einem  an  der  Straße
zzwischen  den  Ortschaften  Unruhstadt  und  Kopnitz  zu  wählenden
Yunkte:
eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linle,  die  westlich
der  Ortschaften  Geyersdorf,  Brenno,  Fehlen,  Altkloster,  Klebel
Relchs-Gesetbl.  1919.  165