—  755  —

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die  Polen
die  Ortschaften  Jasdrowo,  Groß  Cutau,  Klein  Lutau,  Wittkan
und  Deutschland  die  Ortschaften  Groß  Butzig,  Cziskowo
Battrow,  Böck  und  Grunau  läßt;

von  dort  nach  Norden  die  Grenze  der  Kreise  Konitz  und
Schlochau  bis  zu  ihrem  Schnittpunkt  mit  der  Brahe;

von  dort  bis  zu  einem  15  km  östlich  von  Rummelsburg
belegenen  Punkte  der  Grenze  Vommerns:  «

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die  Polen
die  Ortschaften  Konarzin,  Kelvin,  Adl.  Briesen  und  Deutschland
die  Ortschaften  Sampohl,  Neuguth,  Steinfort  und  Groß  Peterkau
  läßt;

von  dort  nach  Osten  die  Grenze  Vommerns  bis  zu  ihrem
Treffpunkt  mit  der  Grenze  der  Kreise  Konitz  und  Schlochau;

von  dort  nach  Norden  die  Grenze  zwischen  Vommern
und  Westpreußen  bis  zu  dem  Munkte  an  der  Rheda
(etwa  3  km  nordwestlich  von  Gohra),  wo  diese  einen  von
Nordwesten  kommenden  Nebenfluß  aufnimmt;

von  dort  bis  zu  einem  an  der  Krümmung  der
Piasnitz  ungefähr  1  ½  km  nordwestlich  von  Warschkau  zu
wählenden  PBunkte:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Liniez;

von  dort  der  Lauf  der  Miasnitz  abwärts,  dann
die  Mittellinie  des  Zarnowitzer  Sees  und  schließlich  die  alte
Grenze  Westpreußens  bis  zur  Ostsee.

8.  Gegen  Dänemark:

Oie  Grenze,  wie  sie  nach  den  Bestimmungen  der  Artikel
109  bis  111,  Teil  III,  Abschnitt  XII  (Schleswig)  festgelegt
wird.

Artikel  28.

Die  Grenzen  Ostpreußens  werden  unter  Vorbehalt  der
Bestimmungen  des  Abschnitts  IX  (Ostpreußen),  Teil  III  wie
folgt  festgesetzt: