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trennt,  bis  zu  ihrem  Schnittpunkte  mit  der  Verwaltungsgrenze
  zwischen  den  Gemeinden  Saarhölzbach  und  Brittenf
sie  folgt  dann  dieser,  Gemeindegrenze  nach  Sũden  bis  zur
Verwaltungsgrenze  der  Bürgermeisterei  Merzig  derart,  daß
die  Bürgermeisterei  Mettlach  mit  Ausnahme  der  Gemeinde
Britten  in  das  Saarbeckengebiet  fällt;  sodann  folgt  sie  den
nörodͤlichen  Verwaltungsgrensen  der  Bürgermeistereien  Merzig
und  Haustadt,  die  dem  Saarbeckengebiet  einverleibt  werden,
dann  nacheinander  den  Verwaltungsgrenzen,  die  die  Kreise
Saarlouis,  Ottweiler  und  Sankt  Wendel  von  den  Kreisen
Merzig  und  Trier  und  dem  Fürstentum  Birlenfeld  trennen,
bis  zu  einem  Bunkte  ungefähr  500  Meter  nordlich  des  Dorfes
Furschweiler  (Gipfelpunkt  des  Metzelberges))

Im  Nordosten  und  Osten:

Von  dem  letztgenannten  Punkt  bis  zu  einem  Punkt  urgefähr
  3½  km  ositnordöstlich  von  Sankt  Wendel:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die  östlich  von
Furschweiler,  westlich  von  Roschberg,  östlich  der  Höhen  418  und
329  (südlich  von  Roschberg),  westlich  von  Leitersweiler,  nordöstlich
  der  Höhe  464  verläuft  und  dann  nach  Süden  der  Kamu
linie  bis  zu  ihrem  Treffpunkt  mit  der  Verwaltungsgren##
des  Kreises  Kusel  folgt;

von  dort  nach  Süden  die  Grenze  bes  Krelses  Kusel,  bann
die  des  Kreises  Homburg,  dann  in  südfüdöstlicher  Richtung
bis  zu  einem  Bunkte  ungefähr  1  000  m  westlich  von  Dungweiler;


von  dort  bis  zu  einem  Punkte  ungefähr  1  km  süblich
von  Hornbach:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linle,  die  die
Höhe  424  (ungefähr  1000  m  sfüdöstlich  von  Dunzweiler),
die  Höhen  363  (Fuchsberg),  322  (südwestlich  von  Waldmohr)
schneidet,  dann  östlich  von  Jägersburg  und  Erbach  verläuft,
dann  Homburg  elnschließend  die  Höhen  361  (ungekähr
2½  km  ostnordöstlich  der  Stadt),  342  (ungefähr  2  km