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südöstlich  der  Stabt),  3577)  (Schreinersberg),  356,  350  (un-Sefähr
  1½  km  südöstluch  von  Schwarzenbach)  schneidet,  sodann
  östlich  von  Einbd,  südöstlich  der  Höhen  322  und  333
ungefähr  2  km  östlich  von  Webenheim,  ungefähr  2  km  östlich
von  Mimbach  verläuft,  die  Geländewelle,  über  die  die  Straße
Mimbach-Böckweiler  führt,  östlich  umgeht,  so  daß  diese
Straße  in  das  Saargebiet  fällt,  unmittelbar  nördlich  der
ungefähr  2  km  von  Altheim  gelegenen  Gabelung  der  von
Böckweiler  und  Althetm  kommenden  Straßen  verläuft,  dann
über  Ringweilerhof,  das  ausgeschlossen  bleibt,  und  die  Höhe
322,  die  eingeschlossen  wird“),  die  französische  Grenze  an  der
Blegung  erreicht,  die  sie  etwa  1  km  südlich  von  Hornbach
bildet.  (Vergleiche  die  dem  gegenwärtigen  Vertrage  als  Anlage
  unter  Nr.  2  beigefügte  Karte  im  Maßstab  1:  100  000.)

Ein  Ausschuß  von  fünf  Mitgliedern,  von  denen  eines  von
Frankreich,  eines  von  Deutschland  und  drei  von  dem  Nate
des  Völkerbunds,  welch  letzterer  seine  Wahl  unter  den  Staatsangehörigen
  anderer  Mächte  zu  treffen  hat,  ernannt  werden,
tritt  binnen  zwei  Wochen  nach  Inkrafttreten  des  gegenwärtigen
Vertrags  zusammen,  um  an  Ort  und  Stelle  den  Verlauf
der  obenbeschriebenen  Grenzlinie  festzulegen.

Wo  bieser  Verlauf  nicht  mit  den  Verwaltungsgrenzen
zusammenfällt,  wird  der  Ausschuß  bemüht  sein,  dem  angegebenen
  Verlauf  unter  möglichster  Berücksichtigung  der  örtlichen
  Wirtschaftsinteressen  und  der  bestehenben  Gemeindegrenzen
  nahezukommen.

Dieser  Ausschuß  entscheldet  mit  Stimmenmehrheit.  Selne
Entscheidungen  sind  für  die  Beteiligten  bindend.

Artikel  49.
Deutschland  verzichtet  zugunsten  des  Völkerbunds,  der
insoweit  als  Treuhänder  gilt,  auf  die  Negierung  des  oben  ·
bezeichneten  Gebiets.

·*)  Im  Spolscee  23474.
e)  Im  —  „verlauft,  bann  fädlich  von  Mingwellerhof  und
nördlich  von  Pankt  322,  bie  französische  usw.