—  817  —

Aus  diesem  Eintritt  in  die  deutschen  Rechte  erwaͤchst  dem
französischen  Staat  keine  Verpflichtung  zu  irgendwelcher  Zahlung.


Die  Grenzbahnhöfe  werden  durch  ein  späteres  Abkommen
festgelegt,  wobei  im  voraus  festgesetzt  wird,  daß  sie  an  der
Rheingrenze  auf  dem  rechten  Rheinufer  liegen  sollen.

.  Artikel  68.

Entsprechend  den  Bestimmungen  des  Artikel  268  Kapitel  I,
Abschnitr  I.,  Teil  X  (Wirtschaftliche  Bestimmungen)  des
gegenwärtigen  Vertrags  genießen  während  eines  Zeitraums
  von  fünf  Jahren  nach  Inkrafttreten  des  gegenwärtigen
Verrrags  die  Roh-  oder  Fertigerzeugnisse,  die  aus  den  im
Artikel  51  bezeichneten  Gebieren  stammen  und  aus  ihnen  aus-Fgeführt
  werden,  bei  Eingang  in  das  deutsche  Zollgebiet  volle
Hollfreiheit.

Die  französische  Regierung  behält  sich  vor,  sedes  Jahr
burch  einen  der  deutschen  Regierung  kundgegebenen  Erlaß
die  Art  und  die  Menge  der  Erzengnisse  zu  bestimmen,  denen
diese  Zollfreihcit  zustatten  kommt.

Oie  jährliche  Menge  der  Erzengnisse,  die  auf  diese  Weise
nach  Deutschland  geschickt  werden  dürfen,  darf  den  Jahresdurchschnitt
  der  Jahre  1911  bis  1913  nicht  überschreiten.

Außerdem  verpflichtet  sich  die  deutsche  Regierung,  während
der  genannten  fünf  Jahre  frei  von  allen  Jollabgaben  oder
sonstigen  Lasten,  einschließlich  der  inneren  Steuern,  aus  Deutschland
  aus-  und  dorthin  wieder  einführen  zu  lassen:  Garne,
Gewebe  und  andere  Textilstoffe  oder  eerzeugnisse  jeder  Art
und  in  jedem  Zustand,  die  aus  Deutschland  in  die  im  Artikel  51
bezeichneten  Gebiete  zwecks  irgendwelcher  Veredelung,  wie
z.  B.  zum  Bleichen,  Färben,  Bedrucken,  Merzerisieren,  Gazieren,
Zwirnen  oder  Zurichten  eingeführt  werden.

Artikel  69.

Während  eines  Zeitraumes  von  zehn  Jahren  nach  Inkrafttreten
  des  gegenwärtigen  Vertrags  sind  die  auf  deutschem
Gebiete  liegenden  Kraftwerke,  die  die  im  Artilel  51  bcheich-«
  173°