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südlicher  Richtung  bis  zum  Treffpunkt  mit  der  Grenze  ber
Kreise  Leobschütz  und  Ratibor:

die  alte  Grenze  zwischen  Deutschland  und  Osterreich-Ungarn;


dam  nach  Norden  die  Verwaltungsgrenze  zwischen  den
Kreisen  Leobschütz  und  Ratibor  bis  zu  einem  Punkte  etwa
2  km  südöstlich  von  Katscher)

von  dort  gegen  Nordwesten  bis  zum  Ausgangspunkt
dieser  Grenzbeschreibung:

eine  un  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die  östlichvon
  Katscher  verläuft.

Artikel  84.

Die  deutschen  Reichsangehbörigen,  die  ihren  Wohnsitz  in
irgendeinem  als  Bestandteil  der  Tschecho-Slowakei  anerkannten
Gebiet  haben,  erwerben  von  Rechts  wegen  die  tschechoslowakische
  Staatsangehörigkeit  unter  Verlust  der  deutschen.

Artikel  85.

Lwei  Jahre  lang  nach  Inkrafttreten  des  gegenwärtigen
Vertrags  sind  die  über  achtzehn  Jahre  alten  deutschen  Reichsangehbrigen,
  die  in  irgendeinem  der  als  Bestandteil  der  Tschecho-Slowakei
  anerkannten  Gebiete  ansässig  sind,  berechtigt,  für  die
deutsche  Reichsangehörigkeit  zu  optieren.  Die  Ischecho-Slowaken,
  die  deutsche  Reichsangehörigkeit  besitzen  und  in
Dentschland  wohnen,  sind  ebenso  berechtigt,  für  die  tschechoslowakische
  Staalsangehörigkeit  zu  optieren.

Die  Option  des  Ehemanns  erstreckt  ihre  Wirkung  auf  die
Ehefrau,  die  Option  der  Eltern  erstreckt  ihre  Wirkung  auf-Kinder
  unter  achtzehn  Jahren.

Personen,  die  von  dem  oben  vorgesehenen  Optionsrecht
Gebrauch  machen,  müssen  in  den  nächsten  zwölf  Monaten  ihren
Wohnsitz  in  den  Staat  verlegen,  für  den  sie  optiert  haben.

Es  steht  ihnen  frei,  das  unbewegliche  Gut  zu  behalten,
das  sie  im  Gebiete  des  anderen  Staates  besitzen,  in  dem  sie  vor  der
Option  wohnten.  Sie  dürfen  ihr  gesamtes  bewegliches  Gut
mitnehmen.  Es  wird  dafür  keinerlei  Ausfuhr-  oder  Einfuhrzoll
  von  ihnen  erhoben.