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hängigkeit  Polens  an  und  verzichtet  zugunsten  Polens  auf
alle  Rechte  und  Ansprüche  auf  das  Gebiet,  das  begrenzt
wird  durch  die  Ostsee,  die  Ostgrenze  Dentschlands,  wie  sie
im  Artikel  27  Teil  II  (Deutschlands  Grenzen)  des  gegenwärtigen
  Vertrags  festgelegt  ist,  bis  zu  einem  Punkte  etwa
2  km  östlich  von  Lorzendorf,  dann  durch  eine  Linie  bis
zu  dem  von  der  Nordgrenze  Oberschlesiens  gebildeten  spitzen
Winkel  etwa  3  km  nordwestlich  von  Simmenau,  dann
durch  die  Grenze  Oberschlesiens  bis  zu  ihrem  Treffpunkt
mit  der  alten  deutschrussischen  Grenze,  dann  durch  diese
Grenze  bis  zu  ihrem  Schnittwpunkt  mit  der  Memel,  dann
durch  die  Nordgrenze  von  Ostpreußen,  wie  sie  im  Artikel  28
des  angeführten  Teiles  I1  festgelegt  ist.

Keine  Anwendung  finden  indes  die  Bestimmungen
dieses  Artikels  auf  die  Gebiete  Ostpreußens  und  der
Freien  Stadt  Danzig,  wie  sie  in  dem  bezeichneten  Artikel  28
Teil  11  (Deurschlands  Grenzen)  und  im  Artikel  100  Abschnitt  XI
(Danzig)  dieses  Teiles  abgegrenzt  sind.

Soweit  die  Grenzen  Volens  in  dem  gegenwärtigen  Vertrag
nicht  näher  festgelegt  sind,  werden  sie  von  den  allüerten  und
assoziierten  Hauptmächten  später  bestimmt.  «

Ein  aus  sieben  Mitgliedern  zusammengesetzter  Ausschuß,
von  denen  fünf  durch  die  alliierten  und  assoziierten  Hauprmächte,
  eines  von  Deutschland  und  eines  von  Dolen
ernannt  werden,  tritt  zwei  Wochen  nach  dem  Inkrafttreten
  des  gegemvärtigen  Vertrags  zusammen,  um  an  Ort
und  Stelle  die  Grenzen  zwischen  Polen  und  Deutschland.
festzulegen.

Dieser  Ausschuß  entscheidet  mit  Stimmenmehrheit.  Seine
Entscheidungen  sind  für  die  Beteiligten  bindend.

Artikel  88.

In  dem  Teile  Oberschlesiens,  der  innerhalb  der  nachstehend
beschnebenen  Grenzen  gelegen  ist,  werden  die  Einwohner  berufen,
  im  Wege  der  Abstimmung  kundzugeben,  ob  sie  mit
Deutschland  oder  Polen  vereinigt  zu  werden  wünschen:

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