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von  bort  die  Grenze  zwischen  Ober-  und  Mittelschlesien
big  zu  ihrem  Treffpunkt  mit  der  Ostgrenze  des  Kreises
Falkenberg)

von  dort  die  Ostgrenze  des  Kreises  Falkenberg  bis  zu
einem  Dunkte  des  Vorsprungs  etwa  3  km  östlich  von-Puschine;


von  dort  bis  zur  Nordspitze  des  Vorsprungs  der  ehemaligen
  österreichischen  Provinz  Schlesien  etwa  8  km  sstlich
von  Nenstadt:  .

eineimGelänbenochzubcstimmenchiniybieöstlich
von  Zülz  verläuft.

Die  Regelung,  gemäß  der  diese  Außerung  der  Bevölkerung
herbeizuführen  und  ihr  Folge  zu  geben  ist,  bildet  den  Gegenstand
  der  Bestimmungen  der  beigefügten  Anlage

Die  polmsche  und  die  deutsche  Regierund  verpflichten  sich
bereits  jetzt,  jede,  insoweit  es  sie  angeht,  an  keiner  Stelle
ihres  Gebiets  wegen  politischer  Vorkommnisse,  die  sich  in
Oberschlesien  während  der  Dauer  der  in  der  beigefügten  Anlage
  bestimmten  Regelung  bis  zur  endgültigen  Regelung  des
Schicksals  dieses  Gebiets  ereignen,  Strafverfolgungen  einzuleiten
  und  weiterzuführen  oder  irgendwelche  Ansnahmemaß
regeln  zu  ergreifen.

Deurschland  verzichtet  bereits  jetzt  zu  Gunsten  Polens  auf
alle  Rechte  und  Ansprüche  auf  den  Teil  Oberschlesiens,  der
jenseits  der  auf  Grund  der  Volksabstimmung  von  den  alliierten
und  assozüerten  Hauptmächten  festgesetzten  Grenzlinie  gelegen
  ist.

Anlage.

SI.

Mit  Inkrafttreten  des  gegenwärtigen  Vertrags  und  zwar
längstens  binnen  zwei  Wochen  haben  die  deutschen  Truppen
und  die  deutschen  Behörden,  die  von  dem  in  §5  2  genannten
Ausschuß  bezeichnet  werden,  die  Zone,  in  der  die  Volksabstimmung
  stattfindet,  zu  räumen.  Bis  zur  völligen  Räumung
haben  sie  sich  aller  Beitreibungen  in  Geld  oder  Naturalien
und  aller  Maßnahmen  zu  enthalten,  wodurch  die  wirtschaftlichen
  Interessen  des  Landes  beeinträchtigt  werden
könnten.

Binnen  derselben  Frist  werden  die  in  dieser  Zone  bestehenden
  Arbeiter-  und  Soldatenräte  aufgelöst;  ihr  Mitglicder,
  die  aus  einer  anderen  Gegend  stammen  und  ihr  Amt