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die  ostpreußische  Grenze,  wie  sie  im  Artikel  28
Teil  II  (Deutschlands  Grenzen)  des  gegenwärtigen
Vertrags  beschrieben  ist;

von  dort  der  Hauptschiffahrtsweg  der  Weichsel
talwärts  bis  zu  einem  Punkt  ungefähr  6⅞½  km
nördlich  der  Dirschauer  Brückej

von  vort  nach  Nordwesten  bis  zur  Höhe  5,  1½  km
südöstlich  der  Kirche  von  Güttland:

elne  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie)
von  dort  nach  Westen  bis  zu  dem  Vorsprung,
die  die  Grenze  des  Kreises  Berent  8½  km  nordöstlich
  von  Schöneck  bildet:
eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die
zwischen  Mühlbanz  im  Süden  und-Rambeltsch  im
Norden  verläuft;
von  dort  nach  Westen  die  Grenze  des  Kreises
Berent  bis  zu  der  Einbuchtung,  die  sie  6  km  nordnordwestlich
  von  Schöneck  bildet;
von  dort  bis  zu  einem  Punkte  auf  der  Mittellinie
  des  Lonkener  Sees:
eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die
nördlich  von  Neu-Fietz  und  Schatarpi  und  südlich  von
Barenhütte  und  Lonken  verläuftt
von  dort  die  Mittellinie  des  Lonkener  Sees  bis
zu  seinem  Nordende;
von  dort  bis  zum  Südende  des  Mollenziner  Sees:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie;

von  dort  die  Mittellinie  des  Pollenziner  Sees
bis  zu  seinem  Nordende;

von  dort  nach  Nordosten  bis  zu  dem  ungefähr
1  km  südlich  der  Kirche  von  Koliebken  liegenden
Punkt,  wo  die  Eisenbahn  Danzig-Neustadt  einen
Bach  kreuzt:

eine  im  Gelände  noch  zu  bestimmende  Linie,  die
südöstlich  von  Kahmehlen,  Krissau,  Fidlin,  Sulmin
(Richthof),  Mattern,  Schäferei  und  nordwestlich  von
Neuendorf,  Marschau,  Czapielken,  Hoch=  und  Klein-Kelpin,
  Dulvermühl,  Renneberg  und  den  Städten
Oliva  und  Zoppot  verläuft)

Reichs-Gesehbl.  1919.  180