Teil  IV.

Deutsche  Rechte  und  Interessen
außerhalb  Deutschlands.

Artikel  118.

Auberbalb  seiner  Grenzen  in  Europa,  wie  sie  durch  den
gegenwärtigen  Vertrag  festgesetzt  sind,  verzichtet  Deutschland
auf  sämtliche  Rechte,  Ansprüche  und  Vorrechte  auf  und
in  bezug  auf  alle  ibm  oder  seinen  Verbündeten  gehörenden
Gebiete  sowie  auf  alle  Rechte,  Ansprüche  und  Vorrechte,  die
ihm  aus  irgendwelchem  Grunde  den  alliierten  und  assoziierten
Machten  gegenüber  bislang  zustanden.

Oeutschland  verpflichtet  sich  bereits  jetzt,  die  Maßnahmen
anzuerkennen  und  gutzuheißen,  die  von  den  alli#erten  und
assoziierten  Hauptmächten,  gegebenen  falls  im  Einverständnis
mit  dritten  Mächten,  zur  Regelung  der  sich  aus  der  vorstehenden
  Bestimmung  ergebenden  Folgen  getroffen  sind  oder
noch  werden.

Iusbesondere  erklärt  sich  Deutschland  mit  den  Bestimmungen
  der  nachfolgenden,  sich  auf  einige  besondere  Gegenstinde
  beziehenden  Artikel  einverstanden.

Abschnitt  I.
Deutsche  Kolonien.
Artikel  119.
Dentschland  verzichtet  zugunsten  der  alliierten  und  assozlierten
  Hauptmächte  auf  alle  seine  Rechte  und  Ansprüche
bezüglich  seiner  überseeischen  Besitzungen.

Artikel  120.

Alle  Rechte  beweglicher  und  unbeweglicher  Art,  die
in  diesen  Gebieten  dem  deutschen  Reich  oder  irgendeinem
  dentschen  Staate  zustehen,  gehen  auf  die  Regierung
uber,  unter  deren  behördliche  Gewalt  diese  Gebiete  treten,
und  zwar  unter  den  in  Artikel  257  Teil  1X  (Finanzielle
Bestimmungen)  des  gegenwärtigen  Vertrags  festgesetzten

Relchs-Gesetzbl,  10910  183