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Die  deutsche  Reglerung  hat  dem  interalliierten  Heeresüberwachungsausschuß
  alle  Auskünfte  und  Schriftstücke  zu
liefern,  die  er  für  nölig  erachtet,  um  sich  über  die  vollständige
Durchführung  der  militärischen  Bestimmungen  zu  vergewissern,
namentlich  alle  Unterlagen,  deren  Inhalt  gesetzliche  oder  Verwaltungsbestimmungen
  oder  innere  Dienstvorschriften  bilden.

Artikel  209.

Der  interalliierte  Marineüberwachungsausschuß  vertritt
bie  Regierungen  der  alliierten  und  assoziierten  Hauptmächte
bei  der  deutschen  Regierung  in  allem,  was  die  Durchführung
der  Bestimmungen  über  die  Seemacht  betrifft.

Er  ist  namentlich  dazu  berufen,  sich  auf  die  Bauwerften  zu
begeben  und  den  Abbruch  der  Schiffe  zu  überwachen,  die  sich
dort  im  Bau  befinden,  die  Auslieferung  aller  Uberwasseroder
  Unterwasserfahrzeuge,  Hebeschiffe,  Docks  sowie  des  Druckdocks
  entgegenzunehmen  und  die  vorgesehenen  Zerstörungen
und  Abbrüche  zu  überwachen.

Die  deutsche  Regierung  hat  dem  interalliierten  Marine-Überwachungsausschuß
  alle  Auskünfte  und  Schriftstücke  zu
liefern,  die  er  für  nötig  erachtet,  um  sich  über  die  vollständige
  Durchführung  der  Bestimmungen  über  die  Seemacht  zu
vergewissern,  namentlich  die  Pläne  der  Kriegsschiffe,  die  Zusammensetzung
  ihrer  Bestückung,  die  Einzelheiten  und  die
Modelle  von  Kanonen,  Munition,  Torpedos,  Minen,  Sprengstoffen
  und  Apparaten  für  drahtlose  Telegraphie,  überhaupt
  von  allem,  was  auf  das  Material  für  die  Seekriegsführung
  Bezug  hat,  sowie  alle  Unterlagen,  deren  Inhalt
  gesetzliche,  Verwaltungsbestimmungen  oder  innere  Dienstvorschriften
  bilden.

Artikel  210.

Der  interalliierte  Luftfahrt-Uberwachungsausschuß  vertritt
die  Regierungen  der  alliierten  und  assoziierten  Hauptmächte
bei  der  deutschen  Regierung  in  allem,  was  die  Durchführung
der  Bestimmungen  über  die  Luftfahrt  betrifft.

Dieser  Ausschuß  ist  namentlich  dazu  berufen,  den  Bestand
des  auf  deutschem  Boben  befindlichen  Luftfahrzeugmaterials

Reichs-Gesehbl.  1919.  192