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aufzunehmen,  die  Werkstätten  für  Flugzeuge,  Ballous  und
Luftfahrzeugmotoren,  die  Fabriken  von  Waffen,  Munition
und  Sprengstoffen,  die  von  Luftfahrzeugen  verwandt  werden
können,  zu  besichtigen,  alle  Flugplätze,  Hallen,  Landungsplätze,
  Parks  und  Lager  zu  besuchen  und  gegebenenfalls  die
Verbringung  des  erwähnten  Materials  an  einen  anderen  Ort
zu  veranlassen  und  seine  Auslieferung  entgegenzunehmen.

Die  deutsche  Regierung  hat  dem  interalliierten  Luftfahrt-Uberwachungsausschuß
  alle  Auskünfte  und  Unterlagen,  deren
Inhalt  gesetzliche,  Verwaltungsbestimmungen  oder  innere  Dienstvorschriften
  bilden,  sowie  Unterlagen  sonstigen  Inhalts  zu
liefern,  die  er  für  nötig  erachtet,  um  sich  über  die  vollständige
  Durchführung  der  Bestimmungen  über  die  Luftfahrt
zu  vergewissern,  namentlich  eine  zahlenmäßige  Aufstellung
über  das  Versonal  im  Dienste  aller  deutschen  Flugverbände,
sowie  über  das  fertig  vorhandene,  in  Herstellung  befindliche
oder  bestellte  Material,  ferner  eine  vollständige)  Liste  aller
für  die  Luftfahrt  arbeitenden  Betriebsstätten  nebst  Angabe
ihrer  Lage,  sowie  aller  Hallen  und  Landungspläße.

Abschnitt  V.
Allgemeine  Bestimmungen.

Artikel  211.

Nach  Ablauf  einer  Frist  von  drei  Monaten  nach  Inkrafttreten
des  gegenwärtigen  Vertrags  muß  die  deutsche  Gesetzgebung
die  erforderlichen  Abänderungen  erfahren  haben  und  dann
von  der  deutschen  Regierung  mit  diesem  Teile  des  gegenwärtigen
  Vertrags  in  Einklang  gehalten  werden.

Binnen  der  gleichen  Frist  müssen  von  der  deutschen
Regierung  alle  Verwaltungs=  und  sonstigen  Maßnahmen
zur  Ausführung  der  Bestimmungen  dieses  Teiles  getroffen
worden  sein.

Artikel  212.

Folgende  Bestimmungen  des  Waffenstillstands  vom
11.  November  1918,  nämlich  Artikel  VI,  Artikel  VII  Ab.
sätze  1,  2,  6  und  7,  Artikel  IX,  Anlage  2,  Bestimmungen  1,
II,  V,  sowie  das  Zusatzprotokoll  vom  4.  April  1919  zum

)  avollständige  fehlt  im  Englischen.
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