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Leben  Deutschlands  ulcht  soweit  zerrüttet  wird,  daß  seine
Fähigkeit,  seinen  andern  Wiedergutmachungsverpflichtungen
zu  genügen,  in  Frage  gestellt  wird.

Jedoch  dürfen  von  Deutschland  Maschinen,  Montlerungsteile,
  Maschinenspiele“)  und  ähnliche  im  Handel  erhältliche  Gegenstände,
  sofern  sie  augenblicklich  in  gewerblichen  Betrieben  verwendet
  werden,  nur  gefordert  werden,  wenn  kein  Vorrat  von
diesen  Gegenständen  verfügbar  und  verkäuflich  ist)  zudem
dürfen  Forderungen  dieser  Art  dreißig  v.  H.  der  Mengen  jeden
Gegenstandes  nicht  überschreiten,  die  in  einem  deutschen  Unternehmen
  oder  Betrieb  verwendet  werden.

Der  Ausschuß  gibt  den  Vertretern  der  deutschen  Regierung
Gelegenheit,  sich  binnen  bestimmter  Frist  darüber  zu  äußern,
wieweit  es  ihr  möglich  ist,  die  genanuten  Stoffe,  Tiere  und
Gegenstände  zu  liefern.

Die  Entscheidung  des  Ausschusses  wird  dann  möglichst
schnell  der  deutschen  Regierung  und  den  verschiedenen  beteiligten
alliierten  und  assoziierten  Regierungen  bekanntgegeben.

Die  deutsche  Regierung  sagt  zu,  die  in  dieser  Mitteilung
näher  bestimmten  Materialien,  Gegenstände  und  Tiere  zu  liefern,
und  die  beteiligten  alliierten  und  assoziierten  Regierungen
sagen,  jede  für  ihr  Teil,  zu,  diese  Lieferungen  anzunehmen,
sofern  sie  der  gegebenen  näheren  Beschreibung  entsprechen  und
nach  Ansicht  des  Ausschusses  zur  Verwendung  beim  Wiederaufbau
  nicht  ungeeiguct  sind.

86.

Der  Ausschuß  bestimmt  den  Wert  der  Materlallen,  Gegenstände
  und  Tiere,  die,  wie  oben  bestimmt,  geliefert  werden,
und  die  alliierten  und  assoziierten  Regierungen,  welche  diese
Lieferungen  empfangen,  sind  damit  einverstanden,  daß  sie  mit
derem  Werte  belastet  werden  und  erkennen  an,  daß  die  entsprechende
  Summe  als  eine  von  Deutschland  geleistete  Zahlung
gilt,  die  entsprechend  Artikel  237  dieses  Teiles  des  gegenwärxtigen
  Vertrags  zu  verteilen  ist.

*)  Im  englischen  Text:  Werkzeuge.

Melchs-Gesehbl.  1919.  200